Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

22.11.2018

Lebensversicherungen in Österreich:

Rücktrittsrecht von österreichischen Lebensversicherungsverträgen ab 01.01.2019 erheblich eingeschränkt – Jetzt handeln!

„Nach mehrfachen Anläufen das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers von Lebensversicherungsverträgen in Österreich zu ändern, steht fest, dass ein neues Gesetz die Rechte der Versicherungsnehmer von österreichischen Lebensversicherungsverträgen empfindlich einschränken wird. Zwar besteht nach der Rechtsprechung des EuGH und des OGH wohl ein „unendliches“ Rücktrittsrecht von Lebensversicherungsverträgen, jedoch wird dieses über die anstehende Gesetzesänderung erheblich eingeschränkt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

„Diese Gesetzesänderung wird das Rücktrittsrecht der betroffenen Versicherungsnehmer zwar dem Grunde nach nicht ausschließen, jedoch findet eine schwerwiegende Einschränkung der Rechtsfolgen des Rücktritts von sog. Altverträgen statt. Anders als es die Rechtsprechung des EuGH und OGH bislang vorgesehen haben, erhält der Versicherungsnehmer beim Rücktritt von Lebensversicherungsverträgen, die älter als 5 Jahre sind, nur noch den viel geringeren Rückkaufswert ausbezahlt und eben nicht mehr die eingezahlten Beiträge nebst Nutzungsentschädigung. Der Versicherungsnehmer wird also so gestellt, als hätte er den Vertrag gekündigt“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Aufgrund der Vielzahl an positiven Entscheidungen der Instanzgerichte in der gesamten Republik Österreich, die eine Rückabwicklung von Lebensversicherungen aufgrund fehlerhafter Rücktrittsbelehrungen ermöglichen, ist betroffenen Versicherungsnehmern dringend anzuraten, jetzt noch den Rücktritt zu erklären und schnellstmöglich zu handeln.

Die Kanzlei Dr. Greger konnte schon einer Vielzahl von Versicherungsnehmer zu einer rechtssicheren und erfolgreichen Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen verhelfen und empfiehlt betroffenen Versicherungsnehmern, ihre Rechte kurzfristig zu nutzen und sich noch ihre finanziellen Vorteile durch die Erklärung des Rücktritts zu sichern. 

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