Aktuelles
Wir vertreten Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus ihrem Versicherungvertrag
Lebensversicherungen
Der Bundesgerichtshof hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass Lebensversicherungsverträge, die zwischen den Jahren 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, ohne wirksame Widerrufsbelehrung unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch widerrufen werden können.
Lassen auch Sie sich von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bei dem Widerruf Ihrer Lebensversicherung anwaltlich unterstützen. Der Widerruf des Vertrags ist selbst dann noch möglich ist, wenn der Vertrag bereits vorzeitig gekündigt wurde. Der Vorteil eines Widerrufes gegenüber einer Kündigung besteht darin, dass Sie sich nicht mit der Auszahlung des geringen Rückkaufswertes zufrieden geben müssen. Durch einen Widerruf besteht vielmehr die Möglichkeit, die bis dahin geleisteten Versicherungsbeiträge zurück zu erhalten – dies ist deutlich mehr als der Rückkaufswert jemals sein wird. Gerade bei der für 2015 angekündigten – erneuten – Senkung des Garantiezinses und der damit zu erwartenden deutlich geringeren Versicherungsleitung, sollte diese Möglichkeit nicht unterschätzt werden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat für betroffene LV-Kunden die Internetseite www.lv-ausstieg.de eingerichtet, auf der weitere Informationen abgerufen werden können und mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Kontakt aufgenommen werden kann.
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