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Lehman Brothers
Am Landgericht Regensburg wurde am 26.10.2011 ein Verfahren gegen die Targobank als Rechtsnachfolgerin der Citibank verhandelt. Hierbei ging es um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beratung und Kaufempfehlung von Lehman Brothers Bonus Express Defensiv Zertifikaten.
Die Ehefrau des von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Klägers hatte Ende März des Jahres 2008 auf Beratung und Empfehlung ihres Bankberaters die oben genannten Zertifikate im Wert von 25.500,- EUR erworben. Bereits wenige Monate später, im September 2008, musste die Lehman Brothers Holding Inc. Gläubigerschutz beantragen.
Das Gericht nahm das Argument der Kanzlei Dr. Greger & Collegen auf und wies im Rahmen der Güteverhandlung darauf hin, dass eine Haftung der Bank möglicherweise deswegen in Betracht kommt, weil die Ratingagentur Standard & Poors am 21.03.2008, somit nur eine Woche vor dem Beratungsgespräch, eine Presseerklärung herausgab, wonach sie nach dem Zusammenbruch von Bear Stearns und unvorhersehbarer Marktentwicklungen den Ausblick auf die Goldman Sachs Gruppe und auf Lehman Brothers von „stabil“ auf „negativ“ zurücknehme. Hiermit wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Ratings innerhalb der nächsten zwei Jahre möglicherweise sehr stark abgesenkt werden müssten.
Vor diesem Hintergrund erklärte sich die beklagte Bank bereit, dem Kläger zum Ausgleich seiner geltend gemachten Schadensersatzforderung einen Betrag in Höhe von 9.000,- EUR gegen Herausgabe der streitgegenständlichen Zertifikate zu bezahlen.
Laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger sollten sich Anleger, denen von ihrer Bank verlustbringende Kapitalanlagen empfohlen wurden, möglichst zeitnah an einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um zur Vermeidung weiterer Nachteile möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
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