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Liberty Europe:
„Der Widerspruch gegen Lebensversicherungsverträge ist aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus und der damit zusammenhängenden unsicheren Entwicklung von Lebensversicherungsverträgen für betroffene Versicherungsnehmer ein bedeutendes Thema. Dies vor allem deshalb, da die Wertentwicklungen der Versicherungsverträge deutlich hinter den prognostizierten Werten zurückbleiben“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
„Von dieser wirtschaftlich unsicheren Lage besonders betroffen sind englische Lebensversicherungsgesellschaften, da viele Versicherungsnehmer noch zusätzlich durch den BREXIT verunsichert sind. Viele Versicherungsnehmer streben deshalb die Rückabwicklung der Versicherungsverträge an“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der Liberty Europe und hat bereits Klageverfahren eingeleitet. „Verschiedene Gerichte, so das Landgericht Stade, das Landgericht Oldenburg und das Landgericht Koblenz, haben sich mit Hinweisbeschlüssen in von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geführten Verfahren unserer rechtlichen Argumentation angeschlossen und die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung bestätigt“, so Rechtsanwalt Dr. Greger.
„Betroffenen Versicherungsnehmern ist dringend anzuraten, die entsprechenden Lebensversicherungsverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da der Widerspruch für einen Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet, einen erheblichen Mehrerlös zu erhalten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
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