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Liberty Europe – Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung gerichtlich bestätigt!
„Vor dem Hintergrund des historisch niedrigen Zinsniveaus und den damit zusammenhängenden negativen Wertentwicklungen der Versicherungsverträge, ist es für Versicherungsnehmer – gerade von englischen Lebensversicherungsgesellschaften – ein bedeutendes Thema den Versicherungsvertrag kurzfristig und möglichst ohne „Verluste“ zu beenden. Verstärkt wird diese Unsicherheit noch durch den drohenden BREXIT. Viele Versicherungsnehmer streben deshalb die Rückabwicklung der Versicherungsverträge an“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger.
Gerade bei Lebensversicherungsverträgen der Liberty Europe haben die Gerichte bereits mehrfach die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung bestätigt und die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Versicherungsnehmer konnten deren Versicherungsverträge mit einem erheblichen Mehrerlös – im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert – beenden.
„Es wird betroffenen Versicherungsnehmern angeraten, die vorhandenen Versicherungsver-träge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, zumal die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen zügige vergleichsweise Regelungen erreicht werden können“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.
Betroffen Versicherungsnehmer können unter
https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen
Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
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80538 München
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089 2370848-11
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
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