Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

21.03.2018

Liberty Europe – Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung gerichtlich bestätigt!

Erklären Sie jetzt den Widerspruch!

„Vor dem Hintergrund des historisch niedrigen Zinsniveaus und den damit zusammenhängenden negativen Wertentwicklungen der Versicherungsverträge, ist es für Versicherungsnehmer – gerade von englischen Lebensversicherungsgesellschaften – ein bedeutendes Thema den Versicherungsvertrag kurzfristig und möglichst ohne „Verluste“ zu beenden. Verstärkt wird diese Unsicherheit noch durch den drohenden BREXIT. Viele Versicherungsnehmer streben deshalb die Rückabwicklung der Versicherungsverträge an“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger.

Gerade bei Lebensversicherungsverträgen der Liberty Europe haben die Gerichte bereits mehrfach die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung bestätigt und die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Versicherungsnehmer konnten deren Versicherungsverträge mit einem erheblichen Mehrerlös – im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert – beenden.

„Es wird betroffenen Versicherungsnehmern angeraten, die vorhandenen Versicherungsver-träge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, zumal die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen zügige vergleichsweise Regelungen erreicht werden können“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Betroffen Versicherungsnehmer können unter

https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen. 

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