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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

04.07.2017

Liberty Europe Lebensversicherung - jetzt Ausstiegsmöglichkeiten nutzen!

Liberty Europe belehrt Versicherungsnehmer fehlerhaft über das gesetzliche Widerspruchsrecht

„Gerade aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus und der – insbesondere aufgrund des BREXIT – bestehenden wirtschaftlich unsicheren Entwicklung von Lebensversicherungsverträgen, ist der Widerspruch gegen Lebensversicherungsverträge für Versicherungsnehmer ein Thema, welches Versicherungsnehmer nach wie vor sehr stark beschäftigt, da die tatsächliche sehr stark hinter der prognostizierten Wertentwicklung des Versicherungsvertrages zurück bleibt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

„Betroffen von dieser Problematik sind neben zahlreichen englischen Lebensversicherungsgesellschaften, auch Versicherungsverträge des irischen Versicherungsunternehmens Liberty Europe, da hier Versicherungsnehmer regelmäßig unzureichend und fehlerhaft über das gesetzlich bestehende Widerspruchsrecht belehrt wurden. Dies haben auch bereits erste Gerichte bestätigt, woraufhin die Liberty Europe die Versicherungsverträge rückabwickeln musste. Auch wenn die Versicherungsgesellschaft einen Widerspruch außergerichtlich unter Umständen zunächst ablehnt, zahlt es sich aus als Versicherungsnehmer einen „langen Atem“ zu beweisen und ggf. ein Klageverfahren anzustreben“,  so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der Liberty Europe und hat bereit Klageverfahren eingeleitet.  Betroffenen Versicherungsnehmer ist dringend anzuraten, die entsprechenden Lebensversicherungsverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. „Der Widerspruch ist für einen Versicherungsnehmer insbesondere auch deshalb die attraktivere Alternative zur Kündigung, da im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer neben der bislang geleisteten Versicherungsleistungen auch einen Nutzungsersatz leisten muss. Gerade dieser Mehrerlös ist für betroffene Versicherungsnehmer deutlich spürbar“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Weitere Informationen zum Thema "Ausstieg aus Lebensversicherungsverträgen" auf:
 
                                       www. lebensversicherung-ausstieg.de

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