Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

05.06.2018

LIBERTY EUROPE Lebensversicherung

Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrungen erneut gerichtlich bestätigt

ERKLÄREN SIE JETZT DEN WIDERSPRUCH!

„Nachdem bereits die Landgerichte in Stade, Oldenburg und Koblenz die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrungen der Liberty Europe angenommen haben, hat sich nunmehr auch das Landgericht München I dieser rechtlichen Bewertung angeschossen. Es zeigt sich somit nur einmal mehr, dass es sich für betroffene Versicherungsnehmer lohnt, seine jeweiligen Rechte geltend zu machen und seine Ansprüche – notfalls auch gerichtlich - durchzusetzen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger.

Wie bei anderen Versicherungsgesellschaften, z.B. auch bei der Clerical Medical, haben auch Versicherungsnehmer der Liberty Europe einen erheblichen Wertverlust ihrer Lebensversicherung erlitten, da der Rückkaufswert zum Teil bis zu 25% hinter den Einzahlungen zurückbleibt und sogar noch weiter sinken kann. Über die Möglichkeit der Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages, haben betroffene Versicherungsnehmer nunmehr die Chance neben den geleisteten Einzahlungen eine weitere Nutzungsentschädigung (abzgl. der Kosten für das versicherte Risiko) in Höhe von bis zu 5% p.a. zu erhalten. Der so mögliche Mehrerlös kann hierbei bis zu 40% im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert liegen. Mit der versicherungsnehmerfreundlichen Rechtsprechung erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer die Möglichkeit an dieser günstigen Rechtslage teilzuhaben, zumal die Gerichte auch ausdrücklich festgestellt haben, dass die von der Liberty Europe außergerichtlich gebrachten Einwände gegen die Rückabwicklung rechtlich keinen Bestand haben. 

„Es wird betroffenen Versicherungsnehmern angeraten, die vorhandenen Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, zumal die aktuelle Praxis zeigt, dass in vielen Fällen zügig vergleichsweise Regelungen erreicht werden können“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Betroffene Versicherungsnehmer können unter 

lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen.

 

 

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