Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

08.12.2017

Liberty Europe:

Gerichte bestätigen die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

Widerspruchsrecht jetzt prüfen lassen!

„Vor dem Hintergrund des historisch niedrigen Zinsniveaus und der sich daraus ergebenden wirtschaftlich unsicheren Entwicklung von Lebensversicherungsverträgen, ist der Widerspruch für den Versicherungsnehmer ein nach wie vor sehr präsentes Thema“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

„Gerade bei englischen Lebensversicherungsgesellschaften sind viele Versicherungsnehmer noch zusätzlich durch den BREXIT verunsichert und streben die Rückabwicklung der Versicherungsverträge an“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der Liberty Europe und hat bereits Klageverfahren eingeleitet. „Verschiedene Gerichte, so das Landgericht Stade, das Landgericht Oldenburg und das Landgericht Koblenz, haben mit aktuellen Hinweisbeschlüssen die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung bestätigt. Hierbei haben sich die Gerichte der rechtlichen Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen angeschlossen und die Rückabwicklungsmöglichkeit bekräftigt“, so Rechtsanwalt Dr. Greger.   

„Betroffenen Versicherungsnehmern ist dringend anzuraten, die entsprechenden Lebensversicherungsverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da der Widerspruch für einen Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet, neben den bislang geleisteten Versicherungsprämien auch einen Nutzungsersatzanspruch in nicht unerheblicher Höhe zu erhalten. Die möglichen Ansprüche liegen in der Regel deutlich über dem letzten bekannten Rückkaufswert“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bundesweit bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, bietet kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Anlegerrechte. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist unter folgendem Link möglich:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

oder per Email an:  lv-ausstieg@remove-this.dr-greger.de

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