Aktuelles
Lloyd Fonds - Schiffsbeteiligungen
Die Schifffahrtsbranche steckt in einer tiefen Krise. Über 6000 Anlegern, die in den vergangenen Jahren in Schiffsfonds investiert haben, drohen damit massive Kapitalverluste. Wegen der anhaltenden Krise gingen die Einnahmen der Fonds erheblich zurück und die Finanzierungsgeber stiegen aus der Schiffsfinanzierung aus, so dass mehr als 100 Schiffsfonds bereits Insolvenz anmeldeten, wie die Fonds um die Schiffsfondsemittenten Fafa Capital und AppenCapital.
Nun scheint sich auch bei der Lloyd Fonds AG wegen der Marktkrise die Insolvenz abzuzeichnen, da sich auch die Commerzbank in den letzten Tagen aus der Finanzierung für die Lloyds Schiffsfonds zurückzog.
Laut aktueller Presseberichte will der Hamburger Lloyd Fonds 16 Schiffe in eine Auffanggesellschaft ausgliedern, in einer „Bad Bank“ für notleidende Finanzierungen. Ob eine solche Maßnahme einer drohenden Insolvenz entgegenwirken kann, ist jedoch ungewiss. So haben einige Schiffsfonds der Lloyd AG bereits Insolvenz angemeldet, wie der Lloyd Fonds LF 16 MS „Rosenheim“ bereits im Februar dieses Jahres, ebenso folgten der Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select und der Lloyd Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte in die Insolvenz. Es ist damit zu rechnen, dass die Fondsanleger der Lloyds Fonds aufgefordert werden, erneut oder erstmals frisches Kapital in ihre Beteiligungsgesellschaft einzubringen, oder vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden.
Schiffsfonds und Schiffbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen, bei denen grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht und keine sichere Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet ist. Viele Anleger kannten oft nicht die Risiken, die mit der Investition in die Schiffsfonds verbunden sind. Viele der Emissionsprospekte der Schiffsbeteiligungen enthalten einige erhebliche Aufklärungs- und Prospektmängel. Zudem sind einige Widerrufsbelehrungen der Schiffsbeteiligungen fehlerhaft, was den einzelnen Anleger zum Ausstieg aus der Beteiligung berechtigt. Wir sehen daher durchaus gute Erfolgsaussichten, den Anlegern zur Durchsetzung ihrer Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu verhelfen.
Bei einer Überprüfung Ihrer Schiffsbeteiligung, kann geklärt werden, wie gut Ihre individuellen Chancen sind, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Daher sollten Anleger nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.
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