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LogisFonds I AG
Nachdem die LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG) aktuell mit Urteilen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 05.06.2015 und des Landgerichts Hamburg vom 14.08.2015 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde, erhielt auch ein Anlegerehepaar mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.09.2015 Schadensersatz zugesprochen. All diese Anleger wurden von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertreten, die sich hier bereits seit Jahren für die Interessen betroffener Anleger einsetzt.
Gegenstand der vorgenannten Urteile war die jeweilige Beratung zu den Beteiligungen an der LogisFonds I AG. Die Richter folgten hier im Wesentlichen dem Vortrag der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, dass die Beratung nicht anlagegerecht gewesen ist. Das Beratungsverschulden ist darüber hinaus nach einhelliger Rechtsprechung der Hamburger Gerichte der LogisFonds I AG zuzurechnen. Deshalb haben nicht die beratenden Anlagevermittler den Klägern den entstandenen Schaden zu ersetzen, sondern die LogisFonds I AG.
Dies ist ein weiteres erfreuliches Zeichen für die Anleger. Die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstrittenen Urteile gegen die LogisFonds I AG zeigen, dass Anleger vorliegend gute Chancen haben, ihr investiertes Kapital zurückzuerlangen. Allerdings bedarf auch hier jeder Einzelfall einer gesonderten Überprüfung. Insbesondere die taggenaue 10-jährige Verjährungsfrist der Ansprüche droht vorliegend bei vielen Anlegern abzulaufen oder ist bereits abgelaufen. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt.
Das Kapitalanlagerecht wird nahezu ausschließlich durch die Rechtsprechung geprägt und kann deshalb als sog. Case-Law bezeichnet werden. Die Gerichte entwickelten über Jahre hinweg etliche Feinheiten, die nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgehen und über Obsiegen oder Unterliegen in einem Verfahren führen können. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen setzt diese Case-Law gezielt zu Gunsten ihrer Mandanten ein, was sich in den erfolgreich geführten Verfahren wiederspiegelt.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche geschädigte LogisFonds I-Anleger. „Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass den Anlegern die Investition in diesen Fonds in den überwiegenden Fällen ohne eine korrekte Aufklärung über die Risiken und Vertriebskosten empfohlen wurde“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Sollten auch Sie eine Überprüfung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen eine Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
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