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LogisFonds I AG fordert Anleger zur Zahlung auf
Mit aktuellen anwaltlichen Schreiben fordert die LogisFonds I AG sog. Sprint-Anleger zur Zahlung ausstehender Raten auf. Einige dieser Anleger haben aufgrund der Fehlentwicklung des Fonds die Ratenzahlung bereits vor Jahren eingestellt. Zu nennen sind hier u.a. die Ausreichung von ungesicherten Darlehen an die Garbe Holding AG & Co. KG und der Umstand, dass einige Geschäftsberichte erst mit jahrelanger Verzögerung erstellt wurden.
Die Anleger, die die Ratenzahlungen einstellten, sind teils jahrelang nicht zur Zahlung weiterer Raten aufgefordert worden. Diese Geschäftspolitik der LogisFonds I AG hat sich nun offenbar geändert. Entsprechende Zahlungsaufforderungen macht die LogisFonds I AG jetzt ohne weitere Aufforderung per Anwaltsschreiben gegenüber Anlegern geltend. Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen liegen mehrere Fälle vor, in denen Sprint-Anleger durch derartige Anwaltsschreiben zur Zahlung ausstehender Raten aufgefordert werden.
Betroffenen Anlegern empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, sich an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden um die geltend gemachten Forderungen überprüfen zu lassen und notwendige weitere Maßnahmen einzuleiten. Ungeprüft sollten keine Zahlungen an die LogisFonds I AG geleistet werden, da aus unserer Sicht sehr fraglich ist, ob diejenigen Anleger, die jetzt noch Geld in den Fonds einzahlen, ihre Gelder jemals wieder (vollständig) zurückerhalten.
Darüber hinaus wird betroffenen Anlegern angeraten, Schadensersatzansprüche gegen die LogisFonds I AG überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat mehrere erfolgreiche Urteile gegen die LogisFonds I AG erstritten, in denen diese verurteilt wurde, an die Anleger Schadensersatz zu leisten. Allerdings bedarf jeder Einzelfall einer gesonderten Überprüfung. Insbesondere die taggenaue 10-jährige Verjährungsfrist der Ansprüche droht vorliegend bei vielen Anlegern abzulaufen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht mehr sinnvoll. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt. Denn zur Hemmung der Verjährung bedarf es der Ergreifung rechtlicher Maßnahmen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt hierfür die Klageeinreichung gegen die verantwortlichen Anspruchsgegner.
Sollten auch Sie betroffen sein und eine Überprüfung der geltend gemachten Forderungen und von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen eine schnelle Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
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