Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

03.01.2016

LogisFonds I AG (Garbe Logimac) vor dem Aus?

Beschlussvorschlag für Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft vorgelegt

Die schlechten Nachrichten für LogisFonds I Anleger (ehemals Garbe Logimac AG) reißen nicht ab. Bereits zum Ende Januar 2017 könnte die atypisch stille Gesellschaft, über die sich die Anleger an der LogisFonds I AG beteiligt haben, aufgelöst werden. Zugleich wird der Verlust der Einlage in Aussicht gestellt.

Diesen voraussichtlichen Verlust begründet die Gesellschaft unter anderem mit der Finanzkrise und diversen kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten. Es ist schon erstaunlich für was die sog. „Finanzkrise“ verantwortlich gemacht wird und ob die Rechtsstreitigkeiten nicht vermieden hätten werden können. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht möglicherweise zu hohe Kosten (nach Angaben des Fonds über 1 Mio. € jährliche Fixkosten) und Fehlentscheidungen ursächlich sind, so die Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Greger.

Zu den finanziellen Eckdaten teilt die Fondsgesellschaft mit, dass das Kapital der stillen Gesellschaft insgesamt negativ sei und wohl auch für das Geschäftsjahr 2016 ein Jahresfehlbetrag in Höhe desjenigen des Jahres 2015 anfallen werde.

Die Anleger werden in dem Schreiben zudem dazu aufgefordert, bis zum 

                                    20.01.2017 

darüber zu entscheiden, ob der Fonds mit Wirkung zum 31.01.2017 aufgelöst werden soll.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät den Anlegern, ihr Stimmrecht nicht verfallen zu lassen und dieses nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen auszuüben.  

Betroffene Anleger können sich gerne an die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden, die bereits zahlreiche geschädigte Anleger der LogisFonds I AG erfolgreich vertreten hat. Hier erhalten Sie eine umfassende Aufklärung über die Beschlussfassung und ihre Auswirkungen.  

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