Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

15.01.2019

LogisFonds I GmbH: Positives Abfindungsguthaben aus Sprintverträgen

Anleger sollten sich auf Angebote der Gesellschaft nicht einlassen

Anleger der einstigen Garbe Logimac AG (aktuell: LogisFonds I GmbH), die sog. „Sprintverträge“ bei der Gesellschaft abgeschlossen haben, erhielten in der Vergangenheit Angebote der Gesellschaft, die lediglich eine reduzierte Zahlung des positiven Abfindungsguthabens vorsahen. Gestützt werden die Angebote im Wesentlichen auf angebliche Zurückbehaltungsrechte der LogisFonds I GmbH, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben würden.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, die Angaben der LogisFonds I GmbH rechtlich überprüfen zu lassen. Aus unserer Sicht ist die Gesellschaft nicht berechtigt die Auszahlung des Abfindungsguthabens zu verweigern. Die Zurückbehaltungsrechte enden spätestens zum 01.02.2019.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die schon seit vielen Jahren Erfahrungen mit den von Rothmann & Cie. aufgelegten unternehmerischen Beteiligungen hat und insbesondere auch bereits zahlreiche Anleger der LogisFonds I GmbH vertritt, rät den von den aktuellen Angeboten betroffenen Anlegern, sich auf die Taktik der Gesellschaft nicht einzulassen und das von der Fondsgesellschaft unterbreitete Angebot nicht ungeprüft anzunehmen. „Unser Ziel ist es, die den Anlegern zustehenden positiven Abfindungsguthaben in voller Höhe zu realisieren“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Kanzlei liegen mehrere Anfragen von betroffenen Anlegern vor. Je mehr Anleger sich für eine Vertretung entscheiden, desto besser lässt sich dem Fonds in Augenhöhe entgegentreten.

Um hierzu eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten, können sich betroffene Anleger der LogisFonds I GmbH an die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist über die Internetseite der Fachanwaltskanzlei unter folgendem Link:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

bzw. folgender E-Mailadresse:

LogisFonds@remove-this.dr-greger.de

möglich.

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