Aktuelles
MACRON Film- und Medienfonds
Mit Urteil vom 28.10.2010 (AZ: 6 O 321/10) hat das Landgericht Heilbronn einem Anleger, der über seine Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Macron gezeichnet hatte, Schadensersatz zugesprochen. Der Anleger ist demnach von seiner ihn beratenden Bank so zu stellen, als hätte er die Beteiligung an dem Medienfonds nie gezeichnet.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde vom Gericht festgestellt, dass die Bank hinsichtlich des Anlagekonzepts die ihr obliegende Plausibilitätsprüfung unterlassen hat. Anderenfalls hätte die Bank erkennen können, dass insbesondere das steuerliche Konzept nicht umsetzbar sei.
Darüber hinaus wurden vom Gericht auch Prospektmängel erkannt, da beispielsweise kein ausreichender Hinweis auf die Risiken einer derartigen Kapitalbeteiligung erfolgte und auch die Darstellung der Kick-Back Zahlungen an die Bank bei erfolgreicher Vermittlung der Anlage nicht offengelegt wurden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Coll. vertritt bereits zahlreiche Anleger von Film- und Medienfonds, um Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen. Anleger, die derartige Ansprüche geltend machen wollen, um sich von der Beteiligung zu lösen, sollten sich möglichst zeitnah anwaltlich beraten lassen, um zu vermeiden, dass ihre Ansprüche aufgrund der Verjährung nicht mehr durchsetzbar sind.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München
089 2370848-0
089 2370848-11
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de
Standort Wien
Heiligenstädter Lände 29 /2. OG
1190 Wien
+43 1 361 44 1180
+43 1 361 44 1182
kanzlei-wien@ dr-greger.at