Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

04.05.2011

MACRON Film- und Medienfonds

Mit Urteil vom 28.10.2010 (AZ: 6 O 321/10) hat das Landgericht Heilbronn einem Anleger, der über seine Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Macron gezeichnet hatte, Schadensersatz zugesprochen. Der Anleger ist demnach von seiner ihn beratenden Bank so zu stellen, als hätte er die Beteiligung an dem Medienfonds nie gezeichnet.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde vom Gericht festgestellt, dass die Bank hinsichtlich des Anlagekonzepts die ihr obliegende Plausibilitätsprüfung unterlassen hat. Anderenfalls hätte die Bank erkennen können, dass insbesondere das steuerliche Konzept nicht umsetzbar sei.

Darüber hinaus wurden vom Gericht auch Prospektmängel erkannt, da beispielsweise kein ausreichender Hinweis auf die Risiken einer derartigen Kapitalbeteiligung erfolgte und auch die Darstellung der Kick-Back Zahlungen an die Bank bei erfolgreicher Vermittlung der Anlage nicht offengelegt wurden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Coll. vertritt bereits zahlreiche Anleger von Film- und Medienfonds, um Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen. Anleger, die derartige Ansprüche geltend machen wollen, um sich von der Beteiligung zu lösen, sollten sich möglichst zeitnah anwaltlich beraten lassen, um zu vermeiden, dass ihre Ansprüche aufgrund der Verjährung nicht mehr durchsetzbar sind.

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Dr. Greger & Collegen – Standorte

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