Aktuelles
Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG u. Lionelle GmbH
Bei der Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG handelt es sich nach eigenen Unternehmensangaben um einen der führenden Anbieter von Seed- und Lizenzgeschäften für Privat- und Geschäftskunden. "Der Handel mit Lizenzen und lizenzgleichen Rechten blüht!", so die eigene Aussage der Gesellschaft. Der Lizenzmarkt würde angeblich seit über 50 Jahren zu den faszinierendsten Märkten gehören. Das Unternehmen warb damit, dass es seit 1997 im Lizenzmarkt Jahr für Jahr Gewinne in zwei- bis dreistelliger Höhe erzielen würde.
Aktuell erhalten Anleger, die über die Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG bzw. über die Lionelle Masterlizenz GmbH ab Juli 2008 in die von diesen Firmen angebotenen Lizenzgeschäfte Kapital investiert haben, einen Fragebogen der Kriminalpolizei München zur Zeugenanhörung in dem laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts des Anlagebetrugs.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger in zivilrechtlichen Verfahren gegen die Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG bzw. gegen die Lionelle Masterlizenz GmbH vertritt, rät allen angeschriebenen Anlegern, die Fragen möglichst detailliert und gewissenhaft zu beantworten, um die strafrechtlichen Ermittlungen zu unterstützen.
Den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bereits vertretenen Anlegern wird geraten, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genau zu verfolgen und mit Hilfe der Akteneinsicht, die über einen anwaltlichen Vertreter erreicht werden kann, die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Personenkreis vorzubereiten. Die Erstattung eigener Strafanzeigen hilft geschädigten Kapitalanlegern bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche in der Regel nicht weiter, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Vielmehr wird den betroffenen Anlegern angeraten, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob und inwieweit sie im Rahmen ihrer Investitionen ordnungsgemäß auf die Risiken sowie auf die bisherige Geschäftsentwicklung und die Verwendung des einzuzahlenden Kapitals hingewiesen wurden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in diesen Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche zu verlieren.
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