Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

28.04.2014

Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG und Lionelle-Masterlizenz GmbH

Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt

Sowohl die „Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG“ als auch die „Lionelle-Masterlizenz GmbH“ haben vor wenigen Wochen vor dem Insolvenzgericht München Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Für den Fall der Eröffnung der Insolvenzverfahren müssen die betroffenen Investoren innerhalb der hierfür gesetzten Frist die ihnen zustehenden Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt, sich hierbei anwaltlich unterstützen zu lassen und bietet den geschädigten Kapitalgebern entsprechende juristische Hilfe an.

Unabhängig von einer möglichen Eröffnung der Insolvenzverfahren empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger und Kollegen den betroffenen Anlegern, auch weiterhin die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen, da Kapitalgeber mit gerichtlich festgestellten Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens besser stehen als nachrangige Anleger.

Darüber hinaus rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob im Falle der Empfehlung der Kapitalanlage durch Berater oder Vermittler parallel zu den Schadensersatzansprüchen gegen die Gesellschaften auch eine Haftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht in Betracht kommt. Dies hätte den Vorteil, dass weitere Anspruchsgegner für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Verfügung stehen. 

Der persönlich haftende Gesellschafter der Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG, Herr Karl Mantel, befindet sich seit Mitte Januar 2014 wegen des Verdachts auf Anlagebetrug in Untersuchungshaft. Alle Geschäftsunterlagen sind beschlagnahmt und werden derzeit von der Staatsanwaltschaft ausgewertet. Ob und inwieweit die Geschäftsführer und persönlich haftenden Gesellschafter der betroffenen Unternehmen persönlich auf Schadensersatz haften, wird aktuell von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geklärt. Die strafrechtlichen Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft dauern noch an. Betroffene Anleger sollten deren Ausgang genau beobachten, um hieraus Erkenntnisse über einen eventuell weiter in Betracht kommenden Personenkreis und in Betracht kommende Rückgewähransprüche zu gewinnen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht auch für entsprechende Einsichten in die Ermittlungsakten den betroffenen Anlegern zur Verfügung. 


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