Aktuelles
Mantel & Sohn KG und Lionelle-Masterlizenz GmbH
Mit aktuellem Urteil vom 28.03.2014 hat das Landgericht München I einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe des von ihm investierten Betrages zugesprochen. Das Gericht bestätigt damit die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erhobenen Vorwürfe, wonach die Kapitalanleger im Zusammenhang mit sogenannten „Seedgeschäften“ im Olivenölbereich sowohl bei Vertragsabschluss als auch im weiteren Verlauf bewusst getäuscht wurden.
Nicht nur im Vorfeld, sondern auch im weiteren Verlauf sei der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger in mehrfacher Hinsicht bewusst und in der Absicht, sich an seiner Kapitaleinlage zu bereichern, getäuscht worden. Die von der Beklagten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens vorgetragenen Besonderheiten bei der Gewinnung, Verarbeitung und Lagerung des Olivenöls bewertete das Gericht als „herkömmlich“ und „keine Novität“. Auch sei die in Aussicht gestellte Rendite von Beginn an nicht erzielbar gewesen. Um den bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Auslobungsfaktor erreichen zu können, hätte das Olivenöl nach einer dreijährigen Lagerung zu einem utopischen Preis von 308,- EUR je Liter (!) verkauft werden müssen. Als weitere Täuschungen wertete das Gericht unter anderem auch die Darstellung der Investition als kapitalgesicherte Einlage sowie die regelmäßig übersandten Anteilsberechnungen, die mit dem tatsächlichen Wert und mit dem Eintreten des die Auslobung voraussetzenden Gewinns nichts zu tun hätten.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in diesen Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät Anlegern, die sich aufgrund der positiven Darstellung durch die Mantel & Sohn KG an sogenannten Seed-Geschäften im Lizenzhandel finanziell engagiert haben, dazu, sich möglichst zeitnah juristisch beraten zu lassen, um mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen keine Zeit zu verlieren. Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger begründet die gerichtlich festgestellte Täuschungsabsicht auch Ansprüche gegen den Geschäftsführer und andere verantwortliche Personen.
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