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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

11.01.2016

MBB Clean Energy AG

Gericht verurteilt zur Zahlung des Nominalbetrags

Eine erfreuliche Nachricht für die geschädigten Anleihegläubiger der MBB Clean Energy AG: das Landgericht München I hat das Unternehmen mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.12.2015 zur Zahlung des vollen von der Klägerpartei gehaltenen Nominalbetrags verurteilt.

Nachdem das Unternehmen bereits 2014 die versprochene Zinszahlung nicht vornahm, hatte die Klägerin den von ihr gehaltenen Nominalbetrag unter anderem aufgrund der Anleihebedingungen gekündigt. Es folgten diverse Pressemitteilungen des Unternehmens, in denen von einer angeblich unwirksamen Globalurkunde die Rede war. Schließlich sollten „Reparaturmaßnahmen“ ergriffen werden, die jedoch nie Gestalt annahmen. Auch die Zinszahlung 2015 wurde „auf unbestimmte Zeit“ verschoben. Das Landgericht München I hat die Kündigung der Klägerpartei für wirksam erklärt. Demnach wurde das Unternehmen zur Zahlung des vollen Nominalbetrags – unabhängig vom Kaufkurs – nebst der vertraglich vereinbarten Zinsen in Höhe von 6,25% verurteilt.

Auch wenn sich das Unternehmen seit Juli 2015 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, so lässt das Urteil doch auch Hoffnung für andere betroffene Anleihegläubiger aufkommen. Denn so wäre immerhin die Frage geklärt, ob den Anleihegläubigern im Insolvenzverfahren überhaupt ein Anspruch aus der Anleihe zusteht. Offen bleibt jedoch das Schicksal des Unternehmens: Nach Auskunft des Insolvenzverwalters kommen beinahe täglich neue Erkenntnisse ans Licht, so dass ihm eine abschließende Stellungnahme noch nicht möglich ist. Mit einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist derzeit Anfang Februar zu rechnen.

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