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MBB Clean Energy AG „ verschiebt“ Auszahlung der Anleihezinsen
Wie mittlerweile bekannt wurde, hat der Solar- und Windparkinvestor MBB Clean Energy AG die für den 06.05.2014 fällig werdenden Zinszahlungen für ihre 6,250 % Anleihe in Höhe von rund 4,5 Mio. EUR nicht wie vorgesehen am 06.05.2014 an die Anleihegläubiger ausgezahlt. Begründet wurde dieser Schritt ausweislich des Unternehmens damit, dass „für die am 6. Mai 2014 anstehenden Zinszahlungen von neu ausgegebenen Schuldverschreibungen Verzichtserklärung und Verpflichtungen vereinbart“ wurden, welche aus wertpapiertechnischen Gründen bisher nicht umgesetzt werden konnten. Die MBB Clean Energy AG habe daher die Zinszahlung für die Berechtigten auf ein Treuhandkonto zwischengebucht. Pressemitteilungen ist zu entnehmen, dass der Einstieg von Großinvestoren in Höhe von rund 500 Mio. EUR unmittelbar bevorstehen soll. Der seit Februar fällige Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2013/14 wird wohl auch erst dann vorgelegt werden.
Die MBB Clean Energy AG, ausweislich ihrer Homepage ein „international tätiger Investor, der ausschließlich auf den Ankauf und Betrieb bereits bestehender Energieanlagen mit gesichertem Netzanschluss und planbaren Cashflows“ setzt, hatte am 06.05.2013 die 6,250% Anleihe (ISIN/WKN DE000A1TM7P0/A1TM7P) mit einer Laufzeit bis zum 06.05.2019 und in einem Gesamtvolumen von 300.000.000,- EUR emittiert, wovon jedoch nur rund 72 Mio. EUR gezeichnet worden sind. Die Anleihe ist im sog. Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment „Entry Standard für Anleihen“ notiert, derzeit jedoch ist die Anleihe vom Handel ausgesetzt.
„Die Nichtzahlung der Anleihezinsen wirkt nicht nur auf die Anleihegläubiger nicht sehr vertrauenserweckend, darüber hinaus kann den Anleihegläubigern bei Nichtzahlung der Zinsen innerhalb er nächsten 30 Tage auch ein fristloses Kündigungsrecht der Anleihe nach den maßgeblichen Anleihebedingungen zustehen“, erklärt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Er rät betroffenen Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen, um ihre individuellen Ansprüche prüfen zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.
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