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MCE Sternenflotte: Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet
Mit aktuellen Beschlüssen vom 17.12.2018 ordnete das Amtsgericht Bremen die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen zahlreicher MCE-Gesellschaften an. Bereits im September wurde zudem auf Insolvenzantrag zweier Dachgesellschaften der als „MCE Sternenflotte“ aufgelegten Fonds das vorläufige Insolvenzverfahren über die Konzernmutter Alphabet Kapital AG und die Treuhandkommanditistin Alphabet Treuhand GmbH angeordnet. Jegliche Sanierungsbemühungen sind damit offenbar gescheitert.
Bei der MCE Unternehmensgruppe handelt es sich um einen der größten Anbieter von Zweitmarkt-Schiffsfonds. Seit der Gründung im Jahr 2007 wurde über die Anlagegesellschaften von rund 8.000 Anlegern Kapital in Höhe von rund 230 Mio. EUR eingesammelt. Folgende Gesellschaften wurden zu diesem Zweck aufgelegt:
- MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2
- MCE 02 Zweitmarktportfolio
- MCE 03 Elbtank Flottenfonds
- MCE 04 Sternenflotte IC 3
- MCE 05 Sternenflotte
- MCE 07 Sternenflotte FLEX
- MCE 08 Sternenflotte IC 4
- MCE 09 Sternenflotte FLEX
- MCE 10 Sternenflotte FLEX IC 5
Bedeutung für Anleger
Anleger geschlossener Fondsgesellschaften können in Insolvenzverfahren über die Anlagegesellschaft aller Erfahrung nach mit keinen weiteren Auszahlungen rechnen. Viel realistischer ist es hingegen, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Forderungen aller Insolvenzgläubiger zu befriedigen. In diesem Fall machen die Insolvenzverwalter regelmäßig Haftungsansprüche gegen die Anleger persönlich geltend. Bei entsprechenden Zahlungsaufforderungen wird empfohlen, diese durch eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Anleger, die sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden, erhalten eine fundierte Einschätzung ihrer aktuell bestehenden Handlungsmöglichkeiten mit entsprechenden Empfehlungen. Im Fokus der Beratung steht hierbei die Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber liquiden Haftungsgegnern.
Bei der Insolvenz eines geschlossenen Fonds ist das angelegte Kapital in aller Regel verloren. Anleger sollten daher ihre Möglichkeiten überprüfen lassen, den Schaden gegenüber liquiden Haftungsgegnern geltend zu machen. Die Erfahrungen der Kanzlei Dr. Greger & Collegen zeigen, dass Anleger vor ihrer Zeichnungsentscheidung oftmals nicht über wesentliche Risiken der Anlageform informiert wurden und letztendlich in einen Fonds investierten, der nicht ihren Anlagezielen entsprach. So hätte im Rahmen der Beratung u.a. auf das Totalverlustrisiko und das Risiko von Rückzahlungsverpflichtungen hingewiesen werden müssen. Geschah die Aufklärung nicht pflichtgemäß, ergeben sich hieraus Schadensersatzansprüche gegen Berater oder Beratungsinstitute.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt betroffenen Anlegern, sich frühzeitig von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Rat über die jetzt in Betracht kommenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuholen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bundesweit bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen konnte, bietet kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Anlegerrechte.
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