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MCE Treuhand fordert Anleger zur Zahlung auf
Mit aktuellen Schreiben vom Januar 2017 fordert die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH Anleger der Schiffsfonds MCE 04 Sternenflotte IC 3 und MCE 07 Sternenflotte Flex zur Zahlung von Liquidationsbeiträgen auf. Die Forderungen belaufen sich zwischen 6,5 und 8 Prozent der Einlagesumme. Den Gesellschaftern des MCE 04 Sternenflotte-Fonds wird darüber hinaus in Aussicht gestellt, dass die Treuhandgesellschaft im Falle der Zahlungsverweigerung ihre Adressdaten herausgibt. Wörtlich heißt es hierzu in dem Schreiben: „Um zu vermeiden, dass wir Ihre Adressdaten herausgeben, sollten Sie insofern bitte schnellstmöglich den genannten Betrag einzahlen.“ Die betroffenen Anleger sollten sich durch derlei Drohungen nicht einschüchtern lassen und der Zahlungsaufforderung auf keinen Fall ungeprüft nachkommen.
Anleger, die sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden, erhalten eine fundierte Einschätzung ihrer Handlungsmöglichkeiten mit entsprechenden Empfehlungen. Im Fokus einer Beratung steht hierbei sowohl der aktuell geforderte Betrag der MCE Sternenflotte-Fonds als auch die Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die geplante Liquidation der Fonds lässt darauf schließen, dass ein Großteil des angelegten Kapitals verloren sein dürfte. Anleger sollten daher Möglichkeiten überprüfen lassen, den Schaden gegenüber liquiden Haftungsgegnern geltend zu machen. Die Erfahrungen der Kanzlei Dr. Greger & Collegen zeigen, dass Anleger vor ihrer Zeichnungsentscheidung oftmals nicht über wesentliche Risiken der Anlageform informiert wurden und letztendlich in einen Fonds investierten, der nicht ihren Anlagezielen entsprach. So hätte im Rahmen der Beratung u.a. auf das Totalverlustrisiko und das Risiko von Rückzahlungsverpflichtungen hingewiesen werden müssen. Dies ist einer der möglichen Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche gegen Berater oder Beratungsinstitute geltend zu machen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt betroffenen Anlegern, sich frühzeitig von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Rat über die jetzt in Betracht kommenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuholen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bundesweit bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen konnte, bietet kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Anlegerrechte.
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