Aktuelles
MFP Medienfonds
Viele Anleger, die sich zwischen den Jahren 1998 und 2004 an Film- und Medienfonds beteiligt haben, wurden insbesondere mit hohen steuerlichen Vergünstigungen geködert. In diesem Zusammenhang wurden sie jedoch in den wenigsten Fällen auf die Risiken hingewiesen.
Meist wurde den Anlegern auch die von den Banken erhaltene Innenprovision (Rückvergütung, Kick-Backs) verschwiegen. Um ihren Interessenskonflikt offenzulegen hätte die Bank jedoch hierüber aufklären müssen. Das Unterlassen der diesbezüglichen Aufklärung stellt bereits einen Beratungsfehler dar, der zu einem Schadensersatzanspruch führt.
Diese Ansprüche verjähren jedoch bei Medienfonds und Filmfonds, die vor 2002 gezeichnet wurden, spätestens Ende des Jahres 2011. Zurückzuführen ist dies auf das im Jahre 2002 geänderte Verjährungsrecht. Anleger von derartigen Film- und Medienfonds, die bis heute keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben, sollten daher umgehend handeln und sich beraten lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Coll. vertritt bereits zahlreiche Anleger von Film- und Medienfonds, um Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen. Anleger, die derartige Ansprüche geltend machen wollen, um sich von der Beteiligung zu lösen, sollten sich möglichst zeitnah anwaltlich beraten lassen, um zu vermeiden, dass ihre Ansprüche aufgrund der Verjährung nicht mehr durchsetzbar sind.
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