Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

05.12.2014

MIFA AG Anleihe

Vorstand Thomas Mayer geht - Insolvenzverfahren kommt

Erneut überschlagen sich die Ereignisse beim insolventen Fahrradhersteller: Zuerst legt der Sanierungsvorstand Thomas Mayer überraschend aus „wichtigen Gründen“ sein Amt nieder und am Montag, den 03.12.2014, wurde nun endgültig das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestimmt, welcher bereits vorläufiger Insolvenzverwalter war. Dieser ist wohl auch der Grund für den Abschied von Herrn Thomas Mayer. Pressemitteilungen zufolge, soll „der vorläufige Insolvenzverwalter durch sein Verhalten und seine Maßnahmen einen weiteren Verbleib für Herrn Mayer unzumutbar gemacht“ haben. Das spricht für tiefgreifende Differenzen zwischen dem ehemaligen Vorstand und dem Insolvenzverwalter.

Nachdem allen Gläubigern und insbesondere den Anleihegläubigern immer wieder mit Pressemitteilungen über potentielle Investoren Hoffnung auf ein gutes Ende gemacht wurde, scheint nun der Untergang des Fahrradherstellers besiegelt.

Im Beschluss des Insolvenzgerichts wurde den Gläubigern außerdem eine Frist zur Anmeldung von Forderungen beim Insolvenzverwalter bis spätestens 13.01.2015 gesetzt. Die Forderungen aus der Anleihe werden dabei vom bereits gewählten gemeinsamen Vertreter, der One Square Advisory Services GmbH, vertreten durch Herrn Frank Günther, angemeldet. Mögliche Schadensersatzansprüche, die Gläubigern beispielsweise aus Prospekthaftung oder aus anderen Gründen zustehen können, müssen hingegen von den Gläubigern selbst bzw. deren Rechtsanwälten angemeldet werden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft 2013 „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubigern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um ihre individuellen rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

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