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MIFA AG Insolvenz
Jetzt kam doch alles anders als geplant: Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hatte zunächst beim zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gem. § 270a InsO beantragt. Beabsichtigt war dabei, die bereits geplante Restrukturierung in Eigenregie weiter voranzutreiben und das operative Geschäft wie geplant weiterlaufen zu lassen. Nunmehr hat das Insolvenzgericht jedoch auf Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses entschieden, dass der ursprünglich vorläufige Sachwalter, Herr Prof. Dr. Lucas F. Flöther, sog. „starker vorläufiger Insolvenzverwalter“ wird.
Hintergrund dieser unerfreulichen Entwicklung ist offenbar, dass die mit einem Tochterunternehmen des indischen Fahrradherstellers HERO geschlossene Grundlagenvereinbarung zur Sanierung der MIFA nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Als Konsequenz hieraus war der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wohl unvermeidlich.
Trotz dieses Rückschlags bleibt man bei der MIFA optimistisch: „An der positiven Einschätzung der industriellen Sanierungsfähigkeit der MIFA hat sich durch den Antrag nichts geändert“, so der zwischenzeitliche Alleinvorstand Dr. Stefan Weniger. Überdies seien die Auftragsbücher gut gefüllt, weshalb die Geschäftsführung davon ausgeht, bereits 2015 wieder Gewinne zu erwirtschaften.
Außerdem wurde Herr Thomas Mayer ab 01.10.2014 zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. Auch dieser bleibt angesichts der aktuellen Entwicklung im Insolvenzantragsverfahren optimistisch: „Wir erhalten derzeit äußerst positive Signale seitens wichtiger Großkunden mit Blick auf die Fahrradsaison 2015. In diesen Tagen konnten wir bereits einen weiteren wichtigen Großauftrag gewinnen.“
Anleihegläubiger sollten sich von der aktuellen Entwicklung nicht beirren lassen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft derzeit, ob und inwieweit Schadensersatzansprüche gegen den damaligen, zwischenzeitlich bereits ausgeschiedenen Vorstand bestehen, denn dieser hat die Richtigkeit des fehlerhaften Jahresabschlusses versichert. Darüber hinaus sind auch Schadensersatzansprüche gegen den damaligen Wirtschaftsprüfer denkbar.
Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, der bereits mehrere Anfragen betroffener Anleihegläubiger vorliegen, rät dazu, sich zur individuellen Prüfung von in Betracht kommenden Schadensersatzansprüchen an eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung. Betroffene Anleger können sich (sofern noch nicht geschehen) auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.mifa-geschaedigt.de kostenlos registrieren, um weitere Informationen zu erhalten.
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