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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

20.05.2014

MIFA-Anleihegläubiger sollen auf 15 bis 20 Millionen EUR verzichten

- Anleihegläubiger müssen nun aktiv werden!

Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hat heute bekannt gegeben, dass sich eine Tochtergesellschaft des indischen Unternehmens HERO mittels einer sog. Investmentvereinbarung verpflichtet hat, bis zu 15 Millionen EUR in Form von Eigenkapital in die MIFA zu investieren. Diese eigentlich positive Nachricht wird den Anleihegläubigern jedoch viel Geld kosten: diese Investmentvereinbarung steht nämlich unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Anleihegläubiger auf 15 bis 20 Mio. EUR ihrer Gelder verzichten! In den nächsten Wochen soll daher eine Anleihegläubigerversammlung stattfinden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät allen betroffenen Anleihegläubigern, sich zu organisieren und gemeinsam zur Wehr zu setzen.

„Die Forderung des Unternehmens nach einem Verzicht der Anleihegläubiger auf 15 bis 20 Mio. EUR ist exorbitant, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Anleihe selbst „nur“ ein Nominalvolumen von ca. 25 Mio. EUR hat. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger auf bis zu 80% ihrer Nominal-Forderungen verzichten sollen“, erklärt der Anlagerechtler Dr. Stephan Greger. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die fragwürdige Bilanzierungstechnik des Unternehmens, welche zu erheblichen Fehlberechnung geführt hat, nunmehr zu Lasten der Anleihegläubiger gehen soll. Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens! “, fordert Dr. Greger. 

Erforderlich wurde die indische Finanzspritze, weil das Unternehmen in den letzten Jahresabschlüssen falsche Bewertungen einzelner Rechnungsposten vorgenommen hatte und so nach aktuellen Berechnungen die kumulierte Bestandsdifferenz von 19 Mio. EUR einen Bilanzverlust von ca. 28 Mio. EUR zum 31.12.2013 ergeben wird.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren. 

Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos auf der eigens eingerichteten Seite www.mifa-geschaedigt.de mit ihren Kontaktdaten registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren. Gerne vertreten wir Sie auch  auf einer einzuberufenden Anleihegläubigerversammlung der MIFA-AG. Bitte besuchen Sie für weitere Informationen auch unsere Homepage www.dr-greger.de.

 

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