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MIFA kündigt Gläubigerversammlung an
Nachdem die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (MIFA AG) erst vor kurzem mit einer Ad-hoc-Mitteilung, in der sie bekannt gemacht hatte, dass eine erforderlich gewordene nachträgliche Korrektur von Quartalabschlüssen des Geschäftsjahres 2013 dazu führt, dass das Unternehmen nunmehr einen Verlust in Höhe von 15 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2013 ausweist, ihre Anleihegläubiger in Aufruhr versetzt hatte, kommt nun die nächste Hiobsbotschaft:
Die Bilanzen des Fahrradherstellers sind offenbar bereits seit Jahren falsch. Das Unternehmen erklärt in einer aktuellen Ad-hoc-Mitteilung, dass der Vorstand nicht länger mit einem ausgeglichenen Ergebnis für das 1. Quartal 2014 rechnet. Derzeitige Untersuchungen hätten ergeben, dass auch die Vorjahres-Abschlüsse wesentlich falsche Angaben enthalten, insbesondere die Bilanzpositionen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse. Hier haben Berechnungen ergeben, dass eine kumulierte Bestandsdifferenz in Höhe von 19 Mio. EUR vorliegt. Dies wird zu einem Bilanzverlust in Höhe von ca. 28 Mio. EUR zum 31.12.2013 führen!
Der indische Fahrradhersteller Hero hat bereits angekündigt, dass er bei einem derzeit geplanten Invest von ca. 15 Mio. EUR auch erhebliche Finanzierungsbeiträge anderer Finanzierungspartner erwartet. Zu diesen zählen auch die Anleihegläubiger; was jetzt auf sie zukommt ist ungewiss, eines ist jedoch klar: sie sollen auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichten.
Die 7,500 % MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke-Anleihe (WKN: A1X25B) wurde erst letztes Jahr emittiert und schon rund wenige Monate später stehen den Anleihegläubigern nun möglicherweise bereits ordentliche Sonderkündigungsrechte der Anleihe zu, da vereinbarte sog. Schutzklauseln drohen, gebrochen zu werden bzw. bereits schon gebrochen sind. Deshalb ist es wichtig, unabhängig hiervon Kündigungsmöglichkeiten und mögliche Schadensersatzansprüche durch eine spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.
Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos per Email (kanzlei-regensburg@dr-greger.de) bei uns mit ihren Kontaktdaten registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren. Gerne vertreten wir Sie auch kostenlos auf einer einzuberufenden Anleihegläubigerversammlung der MIFA-AG.
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