Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

25.08.2014

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht Schadensersatzansprüche

Nachdem bekannt wurde, dass die Jahresabschlüsse der Vorjahre wesentliche falsche Angaben enthalten, sieht die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Dr. Greger & Collegen gute Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche für die Anleihegläubiger geltend zu machen.

Dem Emissionsprospekt wurde unter anderem der Jahresabschluss von 2012 zu Grunde gelegt. Dieser enthält aber nach eigener Angabe der MIFA AG aufgrund von Fehlbuchungen insbesondere bei den Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse wesentliche falsche Angaben. Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger stehen den Anleihegläubigern deshalb Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund des fehlerhaften Emissionsprospektes zu.

Anleihegläubigern, die nicht bereit sind, die geplanten finanziellen Einschnitte wie beispielsweise den Verzicht auf die bereits entstandenen Zinsen sowie die Reduzierung des jährlichen Zinssatzes auf 1% p.a. zu akzeptieren, wird deshalb geraten, die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen, um auf diesem Weg unter die enttäuschende Entwicklung der MIFA-Anleihe einen Schlussstrich ziehen zu können. Damit kann erreicht werden, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt das investierte Kapital vollständig zurückerstattet wird, ohne von der weiteren Wertentwicklung der Anleihe abhängig zu sein.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.

Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich - sofern nicht bereits geschehen - kostenlos auf der speziell eingerichteten Internetseite www.mifa-geschädigt.de mit ihren Kontaktdaten registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren.

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