Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

26.03.2014

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke-Anleihe

Mögliche Sonderkündigungsrechte für Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe

Die 7,500 % MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke-Anleihe (WKN: A1X25B) wurde erst letztes Jahr emittiert und rund sieben Monate später stehen den Anleihegläubigern möglicherweise bereits ordentliche Sonderkündigungsrechte der Anleihe zu, da die Gefahr besteht, dass sogenannte Schutzklauseln gebrochen werden bzw. diese möglicherweise bereits gebrochen wurden.

Grund hierfür ist die mit der ad-hoc Mitteilung vom 20.03.2014 bekannt gemachte nachträgliche Korrektur von Quartalabschlüssen des Geschäftsjahres 2013, die dazu führt, dass das Unternehmen nunmehr einen Verlust in Höhe von 15 Mio. für das Geschäftsjahr 2013 ausweist. Daneben soll ausweislich der ad-hoc Mitteilung eine Absichtserklärung mit HERO Cycles über eine Eigenkapitalbeteiligung an der MIFA in Höhe von 15 Mio. Euro vorliegen.  Ausweislich der maßgeblichen Anleihebedingungen stehen den Anleihegläubiger Sonderkündigungsrechte u. a. für den Fall zu, dass die Eigenkapitalquote weniger als 25 % beträgt oder ein Kontrollwechsel stattfindet. Diese Schutzklauseln scheinen nunmehr gebrochen worden zu sein.

Das neue Vorstandsmitglied Hans-Peter Barth hat für diesen Fall angeblich bereits eine Gläubigerversammlung angekündigt, auf der über eine entsprechende Abänderung der Anleihebedingungen durch die Anleihegläubiger abgestimmt werden soll. Wird aber auf einer ersten oder zweiten Gläubigerversammlung der mehrheitliche Beschluss gefasst, die Sonderkündigungsrechte der Anleihegläubiger abzuändern, ist dies für alle Anleihegläubiger bindend. Damit können auch die Anleihegläubiger, die auf der Versammlung anders abgestimmt haben, diese Sonderkündigungsrechte nicht mehr ausüben. Damit aber drohen den Anleihegläubigern erhebliche Einschnitte in ihren Forderungen gegenüber dem Unternehmen, denn ausweislich von Pressemitteilungen sind 90 % des Emissionsvolumens in Höhe von insgesamt € 25 Mio. bereits den Banken zur Ablösung von Krediten zugeflossen.

Anleihegläubiger sollten daher ihre jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten für eine Sonderkündigung rechtzeitig prüfen lassen, um so einen drohenden Kapitalverlust der Anleihe zu verhindern.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät daher betroffenen Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen, um individuell überprüfen zu lassen, ob und falls ja auf welche Weise möglichst viel des investierten Kapitals gerettet werden kann.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen Anleihegläubiger daher zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.

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