Aktuelles
MIG Fonds
Kapitalanlagen in eine der bislang 13 aufgelegten MIG-Fonds stellen unternehmerische Beteiligungen dar, die sich aufgrund der Tatsache, dass es sich um sogenanntes „Venture Capital“, also Wagniskapital handelt, grundsätzlich nicht für konservative und sicherheitsorientierte Kapitalanleger eignen. Die Initiatorin der MIG-Fonds 1 bis 6 ist die MIG Verwaltungs AG, die MIG-Fonds 7 bis 13 wurden von der HMW Emissionshaus AG aufgelegt.
Das von den jeweiligen Fonds eingesammelte Kapital wird in kleine bis mittlere Unternehmen investiert, deren Geschäftsidee die jeweiligen Portfolio-Manager überzeugt. Entspricht die Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen nicht den Erwartungen, kann das von den Kapitalanlegern investierte Geld jedoch auch schnell teilweise oder im schlimmsten Fall auch ganz verloren sein.
Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen liegen derzeit mehrere Anfragen besorgter Anleger vor, die erst jetzt gemerkt haben, auf welches Risiko sie sich mit der vermeintlich sicheren Investition eingelassen haben. „Von finanziellen Risiken, die sogar bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können, haben die von uns vertretenen Mandanten zum Zeitpunkt der Geschäftsabschlüsse nichts gewusst“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Anleger, denen es ähnlich geht und die vermuten, über die wahren Risiken nicht vollumfänglich aufgeklärt worden zu sein, sollten sich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden, um eventuell bestehende Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.
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