Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

01.09.2015

Mittelstandanleihen

Mittelstandanleihen galten lange Jahre als attraktive und renditeträchtige Kapitalanlage. Mittlerweile überraschen selbst namhafte Unternehmen ihre Anleihegläubiger immer wieder mit negativen Schlagzeilen.

In Zeiten schwacher Zinsen bieten Anleihen oftmals eine attraktive Alternative als Kapitalanlage, weil sie interessante Renditemöglichkeiten bieten und auch kurzfristig veräußerbar sind. Auch für Unternehmen stellen Anleihen eine interessante Möglichkeit dar, ohne Banken Fremdkapital einzuwerben.

Doch in letzter Zeit sind gerade mittelständische Unternehmen mit ihren Anleihen in massive Schieflage geraten. Häufig stellen sich die attraktiven Renditen als Fallstrick heraus, der bereits so manches namhafte deutsche Unternehmen vor kaum lösbare Probleme gestellt hat. Schnell kann dann eine Insolvenz im Raum stehen und der Ruf nach einer Änderung der Anleihebedingungen, meist in Form eines (Teil-)Verzichts (sog. „Haircut“), wird laut. Viele Anleihegläubiger sehen dann nur noch die Möglichkeit eines Verkaufs, um Verluste zu minimieren. Dabei stehen ihnen neben einem Verkauf noch weitere Mittel zur Verfügung, die unter Umständen dazu führen können, dass sie den von ihnen gehaltenen Nominalbetrag unabhängig vom Einstandskurs erstattet bekommen.

Gerät ein Anleiheemittent in Schieflage und fordert eine Änderung der Anleihebedingungen, besteht fast immer die Möglichkeit, die Anleihe fristlos zu kündigen. So kann zum einen erreicht werden, dass der Emittent unabhängig vom Kaufkurs den gehaltenen Nominalbetrag zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen erstatten muss. Zum anderen werden Inhaber gekündigter Anleihen nicht von etwaigen nach der Kündigung gefassten Beschlüssen über die Änderung der Anleihebedingungen erfasst.

Daneben kommen oftmals auch Schadensersatzansprüche gegen an der Emission beteiligte Personen und Unternehmen in Betracht. Dies kann insbesondere bei einer Insolvenz des Emittenten eine interessante Möglichkeit sein, um etwaige Verluste nicht tatenlos hinnehmen zu müssen. Gerade bei Mittelstandsanleihen hat sich in der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass Anleiheemissionen zahlreiche Stolperfallen bergen, die vom Emittenten nicht immer erfolgreich umschifft worden sind.

Zur Prüfung der den Anleihegläubigern zustehenden Rechte und juristischen Möglichkeiten ist anwaltliche Unterstützung ratsam und sinnvoll. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche Gläubiger der unterschiedlichsten Anleihen. Rein exemplarisch seien hier genannt:

- MBB Clean Energy AG (www.mbbcleanenergy-geschaedigt.de)
- Laurèl GmbH (www.dr-greger.de/aktuelles/detail/news/laurel-gmbh-anleiheglaeubigerversammlung-einberufen-1)
- MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (www.mifa-geschaedigt.de)
- RENA GmbH

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