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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

05.08.2014

Montranus Medienfonds

Widerruf und Schadensersatz / Gute Chancen für Montranus-Anleger

Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen haben Anleger der Montranus-Fonds hervorragende Chancen, das von ihnen investierte Kapital zurück zu erhalten.

„Den Anlegern stehen grundsätzlich zwei Wege offen, um wieder an ihr Geld zu kommen - einerseits der Widerruf und andererseits der Schadensersatz. Beide Varianten bieten sehr gute Erfolgsaussichten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Widerruf

Bereits im Jahr 2012 hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass Anleger der Montranus Medienfonds ihre Beitrittserklärungen widerrufen können, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sie erhalten das investierte Kapital in voller Höhe zurück und können auf diese Summe sogar noch Zinsen in Höhe von 2% pro Jahr seit der Einzahlung verlangen, so das Münchener Gericht. Zahlen muss die Bank "Helaba Dublin International", eine Tochter der Landesbank von Hessen und Thüringen, denn diese war über ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“ beteiligt.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil Bestand, denn die Bank nahm die von ihr eingelegte Revision zurück. Der BGH hatte angekündigt, dem Anleger Recht geben zu wollen. Mit ihrer Rücknahme verhinderte die Bank ein richtungsweisendes Urteil mit Präzedenzwirkung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München wurde von vielen Gerichten deutschlandweit bestätigt. Zahlreiche von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger haben so bereits das von ihnen investierte Kapital zurückerhalten.

Schadensersatz

Neben dem Widerruf gibt es in vielen Fällen auch die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern.

Die Montranus-Fonds wurden vielfach von Banken, Sparkassen und Volksbanken an die Anleger vermittelt. Diese klärten ihre Kunden allerdings häufig nicht darüber auf, dass sie selbst kräftig mitverdienten – über versteckte Provisionen, sog. „kick-backs“. Da der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Anleger ungefragt über derartige Provisionen aufzuklären wären, bestehen in vielen Fällen Schadensersatzansprüche in Höhe des investierten Kapitals.

Um überprüfen zu lassen, ob im konkreten Fall Rückzahlungsansprüche bestehen und auf welchem Weg diese am besten und effektivsten durchgesetzt werden können, rät die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger der verschiedenen Montranus-Fonds vertritt, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, steht betroffenen Anlegern hierfür gerne unterstützend zur Verfügung.

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