Aktuelles
MONTRANUS Medienfonds
Mit aktuellem Urteil von Mai 2014 hat das Landgericht Ravensburg zu Gunsten einer von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anlegerin entschieden, dass der Widerruf ihrer Montranus-Beteiligung wirksam ist und die beklagte Bank Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen International die Einlage zurückzahlen muss. Die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anlegerin erhält über 146.000,00 EUR zurück.
Das Urteil bestätigt die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht, dass viele Anleger der Montranus-Fonds hervorragende Erfolgsaussichten haben, ihre Beteiligung zu widerrufen und das investierte Kapital zurückzuerhalten. Um überprüfen zu können, ob hierfür auch in Ihrem Fall Chancen bestehen, rät die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger der verschiedenen Montranus- Fonds vertritt, sich in dieser Angelegenheit zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, steht betroffenen Anlegern gerne zur Verfügung.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München
089 2370848-0
089 2370848-11
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de