Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

30.07.2014

MONTRANUS Medienfonds

Helaba-Bank zu hoher Rückzahlung verurteilt - gute Chancen für Montranus-Anleger

Mit aktuellem Urteil von Mai 2014 hat das Landgericht Ravensburg zu Gunsten einer von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anlegerin entschieden, dass der Widerruf ihrer Montranus-Beteiligung wirksam ist und die beklagte Bank Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen International die Einlage zurückzahlen muss. Die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anlegerin erhält über 146.000,00 EUR zurück.

Das Urteil bestätigt die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht, dass viele Anleger der Montranus-Fonds hervorragende Erfolgsaussichten haben, ihre Beteiligung zu widerrufen und das investierte Kapital zurückzuerhalten. Um überprüfen zu können, ob hierfür auch in Ihrem Fall Chancen bestehen, rät die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger der verschiedenen Montranus- Fonds vertritt, sich in dieser Angelegenheit zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, steht betroffenen Anlegern gerne zur Verfügung.

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