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MONTRANUS Medienfonds:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt die Bank "Helaba International" erneut dazu, einem Anleger des Montranus-Fonds seine Einlage zurückzuzahlen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat erneut mit aktuellem Urteil vom 27.03.2015 einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger Recht gegeben und die finanzierende Bank, die "Helaba Dublin International", zur Rückzahlung von über 55.000,00 EUR an den Anleger verurteilt. Hinzu kommt eine Verzinsung in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz.
Hintergrund ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Anleger können daher noch heute den Widerruf der Zeichnung erklären und die Rückzahlung ihrer Einlage fordern. Zahlen muss die Bank "Helaba Dublin International", eine Tochter der Landesbank von Hessen und Thüringen, denn diese war über ein sogenanntes "verbundenes Geschäft" beteiligt.
"Die Einwände der Bank hat das Gericht zurückgewiesen und dem von uns vertretenen Anleger Recht gegeben. Obwohl die Helaba mittlerweile deutschlandweit von den Gerichten zur Rückzahlung verurteilt wird, stellt sie sich weiterhin stur und weigert sich, die berechtigten Forderungen der Anleger zu erfüllen. Wer sein Geld zurück will, sollte sich an eine auf Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei wenden", so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Wir raten den Anlegern dringend, jetzt tätig zu werden, denn mit weiterem Zeitablauf droht Verwirkung einzutreten."
Bereits im Jahr 2012 hatte das OLG München entschieden, dass Anleger der Montranus-Fonds ihre Beitrittserklärungen widerrufen können, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil Bestand, denn die Bank nahm ihre Revision zurück. Der BGH hatte angekündigt, dem Anleger Recht geben zu wollen - mit ihrer Rücknahme verhinderte die Bank ein wegweisendes Urteil mit "Präzedenzwirkung". Die Entscheidung des OLG München wurde von vielen Gerichten deutschlandweit bestätigt. Zahlreiche von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger haben so ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Um überprüfen zu lassen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen, rät die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger der verschiedenen Montranus-Fonds vertritt, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.
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