Aktuelles
Montranus Medienfonds
Anleger der MONTRANUS Medienfonds haben seit kurzem Gewissheit: Die Karlsruher Richter des Bundesgerichtshofs haben in der mündlichen Verhandlung vom 18.12.2012 deutlich zu erkennen gegeben, dass die Darlehensverträge, die zur teilweisen Fremdfinanzierung der Beteiligung obligatorisch mit der Helaba Dublin abgeschlossen wurden, keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung beinhalten.
Dies hat zur Konsequenz, dass die entsprechenden Darlehensverträge auch noch nach mehreren Jahren widerrufen werden können, da die Widerrufsfrist aufgrund der fehlerhaften Belehrung nicht zu laufen begann.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger weist darauf hin, dass die betroffenen Anleger der Montranus Fonds 1 bis 3, sofern sie sich als Verbraucher an dem Fonds beteiligt haben, den Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen können. Die finanzierende Helaba Dublin erhält dann zum einen keine weiteren Zahlungen auf den Darlehensvertrag und ist zum anderen auch zur Rückzahlung des investierten Eigenkapitals abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen verpflichtet. Der Bank ist lediglich die jeweilige Beteiligung an dem Montranus-Fonds zu übertragen. Anleger werden somit so gestellt, als hätten sie sich nie an dem Medienfonds beteiligt.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die sich auf die Vertretung der Interessen von Kapitalanlegern spezialisiert hat und bereits eine Vielzahl geschädigter Investoren anwaltlich vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich bei vergleichbaren Sachverhalten an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um eine kompetente und professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sicherzustellen.
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