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MPC Offen Flotte MS Santa-B Schiffe
Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ sind zur Vermeidung eines akut drohenden Insolvenzverfahrens aktuell aufgefordert, bis zum 18.02.2013 dem Verkauf aller 14 Vollcontainerschiffe des Fonds zuzustimmen. Augrund der gescheiterten Sanierungsbemühungen fordern die finanzierenden Banken, die zusätzliche Kredite aufgrund der wirtschaftlichen Risiken ablehnen, entsprechende Verkaufsbeschlüsse der Anleger, damit die von den Banken ausgereichten Darlehen zumindest zu großen Teilen bedient werden können.
Selbst die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass die zu erwartenden Verkaufserlöse nicht ausreichen werden, um alle Darlehens-verbindlichkeiten zu tilgen. Dies bedeutet, dass das von den Anlegern investierte Kapital, abgesehen von den bereits erhaltenen Ausschüttungen, vollständig verloren wäre.
Um den betroffenen Anlegern die Entscheidung für die Zustimmung der Schiffsveräußerungen zu erleichtern, haben sich die finanzierenden Banken bereit erklärt, im Falles eines für sie positiven Verkaufsbeschlusses auf die Rückforderung der bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen zu verzichten. Sollte der Beschluss nicht wie von den Banken gewünscht zustande kommen, wäre die naheliegende Konsequenz, dass das Insolvenzverfahren eingeleitet wird und der hierfür zuständige Insolvenzverwalter auch die bereits geleisteten Ausschüttungen von den jeweiligen Anlegern zurückfordert.
Unabhängig davon, wie die schriftliche Abstimmung ausgehen wird, steht fest, dass die in der Regel als lukrativ und sicher angebotene Kapitalanlage ein großer Flop war. An diesem Beispiel zeigt sich deutlich, dass Schiffsfonds und Schiffbeteiligungen unternehmerische Beteiligungen sind, bei denen grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht. Aus diesem Grund stellen derartige Beteiligungen auch keine sichere Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet ist, dar. Häufig wurden Anleger im Rahmen der stattgefundenen Beratungsgespräche nicht vollumfänglich über die jeweiligen Risiken, die mit der Investition in die Schiffsfonds verbunden sind, aufgeklärt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät den betroffenen Anlegern, ihnen möglicherweise zustehende Schadensersatz-ansprüche prüfen zu lassen, um auf diese Weise die Rückabwicklung der Kapitalbeteiligung zu erreichen.
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