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MPC Reefer Flottenfonds
Anleger, die sich an den Reefer Flottenfonds 1 und 2 beteiligt haben, erhielten kürzlich die unerfreuliche Mitteilung, dass rückläufige Charterraten zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaften geführt haben. Aufgrund dessen sei es erforderlich, dass die Gesellschafter der jeweiligen Schifffonds zusätzliches Kapital in die jeweiligen Gesellschaften fließen lassen. Die jeweiligen Kapitalerhöhungen seien erforderlich, um den Fortbestand der Fonds zu gewährleisten.
Die betroffenen Anleger stehen aktuell vor der Entscheidung, ob sie der Zahlungsaufforderung mehr weniger freiwillig nachkommen oder ob sie lieber kein weiteres Geld in eine unsichere Kapitalanlage stecken. Letztendlich befinden sich die betroffenen Anleger in einer Zwickmühle, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Kommen sie der Zahlungsaufforderung nicht nach und verhält sich auch eine Vielzahl der weiteren Anleger entsprechend, ist es sehr wahrscheinlich, dass die bereits eingezahlte Anlagesumme aufgrund der dann drohenden Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft verloren geht. Falls die Nachschussforderung erfüllt wird, bedeutet dies andererseits aber keinesfalls die endgültige Rettung der Schiffsgesellschaft. Für die Anleger gibt es selbstverständlich keine Garantie, dass der eingeforderte Nachschuss zu einer dauerhaften Rettung des Fonds führt.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger sollten Anleger genau abwägen, wie sie sich idealerweise verhalten. Auf jeden Fall sollte jedoch die Option geprüft werden, ob es nicht einen juristischen Ansatzpunkt für die Realisierung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der damaligen Anlageberatung gibt. Im Zusammenhang mit der Zeichnungsempfehlung hätten die jeweiligen Anleger ausführlich und verständlich über die für die Risiken der Kapitalbeteiligung aufgeklärt werden müssen. Fraglich ist darüber hinaus, ob es nicht bereits zum Zeitpunkt der Zeichnung konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben hat, dass die Zukunft der Kühlschiffe nicht ganz so positiv sein wird, wie dies in den jeweiligen Emissionsprospekten dargestellt wurde.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits eine Vielzahl geschädigter Investoren anwaltlich vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um eine kompetente und professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung der Anlegerinteressen sicherzustellen.
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