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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

31.07.2018

"MS AUGUSTE SCHULTE" - Rückzahlung von Ausschüttungen

Insolvenzverwalter erklärt Rücknahme der Klage!

Ein von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretener Anleger hatte sich im Jahr 2002 an der „MS Auguste Schulte Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG“ beteiligt. Zehn Jahre später, im Jahr 2012, wurde über das Vermögen der Gesellschaft durch das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter der Schifffahrtsgesellschaft „MS Auguste Schulte“ forderte von Investoren die bis zum Jahr 2007 ausgezahlten Ausschüttungen zurück, weil die Gesellschaft von ihrer Gründung bis zur Insolvenzeröffnung nur Verluste erwirtschaftet hatte und die Ausschüttungen deshalb nicht auf Gewinnen beruhten. Diese Rückzahlungsansprüche wurden und werden durch den Insolvenzverwalter auch gerichtlich geltend gemacht.

In einem aktuellen, vor dem Landgericht Regensburg anhängigen Verfahren, hatte die Kanzlei Dr. Greger & Collegen den ihrem Mandanten gegenüber geltend gemachten Rückzahlungsansprüchen in fünfstelliger Größenordnung eine Vielzahl von rechtlichen Einwendungen entgegengehalten. „Die Voraussetzungen für eine Haftung nach §§ 171, 172 Abs. 4 HGB lagen unserer Ansicht nach im konkreten Fall nicht vor. Darüber hinaus sprachen mehrere Faktoren für eine zwischenzeitliche Verjährung der behaupteten Rückzahlungsansprüche“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Mit aktuellem Schriftsatz wurde von den Prozessbevollmächtigten des Insolvenzverwalters nun noch vor Durchführung der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen. Die Kosten des Verfahrens sind somit vollständig von der klagenden Partei zu tragen.

„Dies belegt erneut, dass derartigen Zahlungsaufforderungen von Insolvenzverwaltern oder Drittschuldnern niemals ohne individuelle anwaltliche Überprüfung nachgekommen werden sollte“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich nicht durch die von Insolvenzverwaltern oder Rechtsanwälten gesetzten Zahlungsfristen einschüchtern zu lassen, sondern sich zeitnah an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Wie der aktuelle Fall zeigt, zahlt sich dies immer wieder aus. 

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