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MS Deutschland Anleihe
Gerade wurde noch zur zweiten Anleihegläubiger-Versammlung eingeladen – nun scheint schon alles verloren: Die Geschäftsführung der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH hat heute die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt.
Der eigens als „Chief Restructuring Officer“ bestellte Wolfram Günther wolle Pressemitteilungen zufolge „die Kapitalstruktur bereinigen“. Zwar werde die „umfängliche Fortführung des Geschäfts angestrebt“, ob dies aber erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Für die Anleihegläubiger, die im Rahmen der für den 12.11.2014 anberaumten zweiten Anleihegläubigerversammlung ohnehin bereits einer Zinsstundung und dem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zustimmen sollen, lässt dies in jedem Fall nichts Gutes erahnen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anleihegläubigern, sich zur individuellen Prüfung von in Betracht kommenden Möglichkeiten an eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.
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