Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

21.10.2014

MS Deutschland Anleihe

Anleihegläubiger auf einem sinkenden Schiff?

Nachdem eine erste Gläubigerversammlung am 08.10.2014 nicht beschlussfähig war, soll nun am 12.11.2014 in München der zweite Versuch unternommen werden, einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu bestimmen. Zur Beschlussfähigkeit ist hier nur noch die Präsenz von 25% des Anleihekapitals erforderlich. Damit der gemeinsame Vertreter gewählt werden kann, muss nur 18,75% des Anleihekapitals zustimmen.

Der gemeinsame Vertreter soll dabei ermächtigt werden, weitreichende Einschnitte in den Anleihebedingungen vorzunehmen. So ist beabsichtigt, die Anleihebedingungen insbesondere in den Kündigungsrechten erheblich zu beschneiden:

Die Anleihegläubiger sollen ihre Zinsansprüche, die eigentlich am 18.12.2014 fällig wären, bis zum 30.06.2015 stunden. Außerdem sollen sie bis zum gleichen Datum auf ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung für die Fälle verzichten, in denen die Emittentin ihren Verpflichtungen aus der Anleihe oder Zahlungsverpflichtungen aus anderen Finanzverbindlichkeiten nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nachkommt (§ 8 Nr. 2 lit. a sowie lit. c letzte Alternative der Anleihebedingungen).

Gleichzeitig wirft der Ruf nach einer Änderung der Anleihebedingungen bei den Anleihegläubigern viele Fragen auf:

Was ist mit dem Schiff, das doch eigentlich als Sicherheit für die Anleihe dienen sollte? Glaubt man der Presse, ist ein Verkauf mangels Nachfrage derzeit wohl nahezu unmöglich. Auch eine Verschrottung brächte nur 4,5 Mio. EUR – angesichts der in den Anleihebedingungen festgeschriebenen Schiffshypothek in Höhe von 60 Mio. EUR ein eher geringer Wert.

Aber die Anleihebedingungen sehen noch eine zweite Sicherheit vor: So hat sich die Aurelius AG verpflichtet, der Emittentin zur Bedienung der Zinszahlungen aus den ersten beiden Zinszahlungstagen einen Kredit einzuräumen. Nun stellt sich jedoch für viele Anleihegläubiger die Frage, warum dieser nicht in Anspruch genommen wird - insbesondere vor den Hintergrund, dass die Aurelius AG ihre Mehrheitsbeteiligung Anfang dieses Jahres veräußert hat.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, der bereits mehrere Anfragen betroffener Anleihegläubiger vorliegen, rät dazu, sich zur individuellen Prüfung von in Betracht kommenden Möglichkeiten an eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.

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