Aktuelles
MS Jacky Rickmers:
Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Mit aktuellem Schreiben vom 05.11.2018 fordert der der Insolvenzverwalter der JACKY RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG mittels anwaltlichem Schreiben die Anleger zur Rückzahlung der über den gesamten Beteiligungszeitraum erhaltenen Ausschüttungen auf und stützt dabei seine Forderungen auf gesellschaftsrechtliche Haftungsansprüche gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB. Eigenen Angaben des Insolvenzverwalters zufolge summieren sich die Ausschüttungen auf 20 % der von den Anlegern geleisteten Einlagen.
Wichtig für alle Anleger:
Die Rückforderung gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die der Insolvenzverwalter darzulegen und zu beweisen hat. Gelingt ihm dies nicht, ist die Forderung unbegründet. Es bestehen mithin mehrere Anknüpfungspunkte, die bei einer Überprüfung der Forderungen berücksichtigt werden müssen und mit denen die Abwehr der Forderung begründet werden kann. Auch eventuelle Verjährungstatbestände sind zu prüfen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt, rät den aktuell betroffenen Anlegern, sich nicht durch die von dem Anwalt des Insolvenzverwalters gesetzte Zahlungsfrist einschüchtern zu lassen, sondern sich zeitnah an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Wenn Sie weiterführende Informationen über dieses Thema von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wünschen, können Sie diese gerne über folgenden Link:
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anfordern. Sie erhalten dann kostenlos weitere Informationen über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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