Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

19.11.2018

MS Jacky Rickmers:

Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Mit aktuellem Schreiben vom 05.11.2018 fordert der der Insolvenzverwalter der JACKY RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG mittels anwaltlichem Schreiben die Anleger zur Rückzahlung der über den gesamten Beteiligungszeitraum erhaltenen Ausschüttungen auf und stützt dabei seine Forderungen auf gesellschaftsrechtliche Haftungsansprüche gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB. Eigenen Angaben des Insolvenzverwalters zufolge summieren sich die Ausschüttungen auf 20 % der von den Anlegern geleisteten Einlagen. 

Wichtig für alle Anleger:

Die Rückforderung gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die der Insolvenzverwalter darzulegen und zu beweisen hat. Gelingt ihm dies nicht, ist die Forderung unbegründet. Es bestehen mithin mehrere Anknüpfungspunkte, die bei einer Überprüfung der Forderungen berücksichtigt werden müssen und mit denen die Abwehr der Forderung begründet werden kann. Auch eventuelle Verjährungstatbestände sind zu prüfen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt, rät den aktuell betroffenen Anlegern, sich nicht durch die von dem Anwalt des Insolvenzverwalters gesetzte Zahlungsfrist einschüchtern zu lassen, sondern sich zeitnah an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. 

Wenn Sie weiterführende Informationen über dieses Thema von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wünschen, können Sie diese gerne über folgenden Link:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

bzw. folgender E-Mailadresse:

rickmers@remove-this.dr-greger.de

anfordern. Sie erhalten dann kostenlos weitere Informationen über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

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