Aktuelles
NL Nord Lease AG:
„Nachdem die NL Nord Lease AG in den vergangenen Jahren sämtliche Beteiligungen der Anleger gekündigt hat, werden aktuell wieder Rückforderungsansprüche an die Anleger gestellt. Betroffen sind derzeit Anleger, deren Beteiligung zum 31.12.2017 gekündigt wurde“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Was ist passiert?
Nachdem die NL Nord Lease AG einen Großteil der Beteiligungen zum 31.12.2017 aktiv gekündigt hat, erhalten die Anleger nunmehr mit Schreiben vom 02.08.2019 die Mitteilung, dass die Beteiligung „abgerechnet“ ist und das Abfindungsguthaben ermittelt wurde.
Viele Anleger haben zum Ende der Beteiligung mit einer Auszahlung gerechnet, erhalten nunmehr aber die Mitteilung, dass diese – statt Gelder zu erhalten – noch weitere Gelder in nicht unbeträchtlicher Höhe an die NL Nord Lease leisten müssen. Hierfür wird den Anlegern eine Frist bis zum 23.08.2019 gesetzt. Bemerkenswert ist auch hier, dass die Rückforderung und der Fristablauf in die Ferien- und Urlaubszeit der meisten Bundesländer fallen.
„Betroffene Anleger sollten zunächst keine Zahlung leisten und dieser Forderung nicht ungeprüft nachkommen“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter. „Es ist zunächst zu prüfen, ob diese behauptete Forderung der Höhe nach berechtigt ist“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt bereits seit Jahren eine Vielzahl von geschädigten Anlegern der NL Nord Lease und empfiehlt betroffenen Anlegern sich kurzfristig durch einen spezialisierten Rechtsanwalt anwaltlich beraten zu lassen, da die NL Nord Lease eine Rückzahlungsfrist bis zum 23.08.2019 setzt und nach diesem Zeitpunkt die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte droht.
Eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist über das Kontaktformular möglich.
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