Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

25.10.2017

Ownership Flex 3 GmbH & Co. KG:

Schadensersatzansprüche jetzt überprüfen lassen!

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät Anlegern der Ownership Flex 3 GmbH & Co. KG die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Dass sich die Schiffsbeteiligung nicht wie prognostiziert entwickelt, mussten insbesondere diejenigen Anleger leidlich erfahren, die sich für eine Zeichnung in der „Dynamik“-Variante entschieden hatten. Bei dieser Anlagevariante wurde anfangs vertragsgemäß nur ein Teil der Zeichnungssumme eingezahlt. Der Rest sollte dann sukzessive bis Ende 2016 durch die Ausschüttungen des Fonds aufgestockt werden. Dieses Modell ging allerdings nicht auf. Bis Ende des Jahres 2016 konnte nur ein Teil der Einlagen durch die Ausschüttungen aufgefüllt werden. Ausstehende Einlagen macht die Fondsgesellschaft gegen die Anleger persönlich geltend und bedient sich hierzu aktuell anwaltlicher Unterstützung. 

Den Anlegern der Ownership Flex 3 GmbH & Co. KG wird vor diesem Hintergrund empfohlen, ihre Rechte anwaltlich überprüfen zu lassen. Besonderes Augenmerk muss hierbei auf die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gelegt werden, die etwa dann bestehen, wenn der Anleger nicht oder falsch über die Risiken des Schiffsfonds beraten wurde. Die Erfahrungen der Kanzlei Dr. Greger & Collegen zeigen, dass Anleger vor ihrer Zeichnungsentscheidung oftmals nicht über wesentliche Risiken der Anlageform informiert wurden und letztendlich im Vertrauen auf die Beratung eine Kapitalanlage wählten, die nicht ihren Anlagezielen entsprach. Auch eine Verharmlosung der Risiken kann eine Schadensersatzpflicht des Beraters oder des beratenden Finanzinstituts auslösen. Banken müssen die Anleger zudem vor der Zeichnung ungefragt über die angefallenen Rückvergütungen informieren. Eine fehlende Aufklärung hierüber führt ebenfalls zu einer Schadensersatzpflicht. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt betroffenen Anlegern, sich frühzeitig von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Rat über die jetzt zustehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuholen. Beachtet werden muss hierbei auch, dass Schadensersatzansprüche einer absoluten taggenauen 10-jährigen Verjährung unterliegen, die ab dem Zeichnungstag zu laufen beginnt. Um den Ablauf zu hemmen, müssen rechtzeitig entsprechende rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Rechtsverfolgung nicht mehr zu empfehlen. Um alle Handlungsmöglichkeiten voll ausschöpfen zu können, sollte frühzeitig vor dem Verjährungsdatum anwaltlicher Rat eingeholt werden. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bundesweit bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, bietet kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Anlegerrechte. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist über die Internetseite der Kanzlei unter folgendem Link möglich: 

 https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

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