Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

10.11.2014

P & P Investmentgesellschaft mbH

Obwohl die P&P Investmentgesellschaft mbH die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger hinsichtlich des längst fälligen P&P Immobilieninvest 3.0 weiter nicht ausbezahlt, wirbt sie auf ihrer Webseite erneut um Anlegergelder für den P&P Immobilieninvest 4.0 als Kapitalanlage, die eine „außerordentliche Wertsteigerung und gleichzeitig die erforderliche Sicherheit“ bieten würde.

Bei den hier vermeintlich als sicher beworbenen Kapitalanlagen handelt sich jedoch um hochriskante Anlageformen, sogenannte Nachrangdarlehen bei denen ein Totalverlustrisiko besteht, weil die Ansprüche des Anlegers aus seiner Investition erst nach denen aller anderen Gläubiger fällig sind. Weiter handelt es sich bei der Gesellschafterin der P&P Investmentgesellschaft mbH, die P&P Investment Gesellschaft S.L., um eine spanische S.L. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, so dass sich nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufgrund des Auslandsbezugs das Risiko für die Anleger weiter erhöht. Nach Information der Kanzlei Dr. Greger & Collegen kannten viele Anleger die tatsächlichen Risiken nicht, die mit der Investition in ein solches Nachrangdarlehen verbunden sind. Die Verkaufsunterlagen dürften nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in einigen wesentlichen Punkten nur unzureichend über die tatsächlichen Risiken aufklären. Dies hat Anleger möglicherweise dazu verleitet, dem Unternehmen ein solches Nachrangdarlehen zu geben. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, kommt auch eine Haftung der verantwortlichen Gesellschaften, des Treuhänders und Mittelverwendungskontrolleurs Herrn Rechtsanwalt Kohwagner sowie des Prüfungsausschuss in Betracht. Dies hätte den Vorteil, dass weitere Anspruchsgegner für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Verfügung stehen.

Parallelfälle lassen zudem befürchten, dass die Anleger über die Risiken von Nachrangdarlehen vorab auch von ihrem Anlageberater nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, insbesondere über das Risiko eines Totalverlustes. Oftmals werden risikoreiche Nachrangdarlehen fälschlicherweise auch als geeignetes Produkt zur Altersvorsorge empfohlen. Hier bestehen mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht gegen Ihren Anlageberater.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen, um individuell überprüfen zu lassen, ob und auf welche Weise möglichst viel des investierten Kapitals gerettet werden kann.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in ähnlichen Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät Anlegern, die in die P&P Investmentgesellschaft investiert haben, dazu, sich möglichst zeitnah juristisch beraten zu lassen und ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.

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