Aktuelles
POC-Fonds (Proven Oil Canada)
Anleger der POC-Beteiligungsgesellschaften werden seit einiger Zeit auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Von den zum Zeitpunkt der Kapitalanlage in Aussicht gestellten Traumrenditen ist nichts mehr in Sicht. Zunächst wurden die Auszahlungen reduziert, dann sogar vollständig eingestellt. Auch für die weiteren Jahre ist fraglich, ob überhaupt noch mit Auszahlungen gerechnet werden kann. Die Geschäftsführung begründet diese Maßnahmen lapidar mit „kaufmännischen Vorsichtsmaßnahmen“ ohne dies näher auszuführen.
Bei der Kapitalanlage in POC-Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung an einem geschlossenen Fonds. Der Erfolg der Kapitalanlage ist also unmittelbar an den Erfolg des Unternehmens geknüpft. Das Geschäftsmodell der POC-Fonds basiert auf sogenannten Ausbeutungsrechten an kanadischen Öl- und Gasquellen. An die Kapitalanleger auszuzahlende Gewinne entstehen somit vor allem durch den Verkauf dieser Rohstoffe.
Aufgrund der restriktiven Informationspolitik des Unternehmens ist es für die betroffenen Anleger kaum möglich nachzuvollziehen, was konkret mit dem von ihnen investierten Kapital geschehen ist, insbesondere wohin das Kapital investiert wurde. Hierdurch entsteht der Eindruck, als habe das Unternehmen seinen Anlegern gegenüber etwas zu verheimlichen.
„Viele unserer Mandanten befürchten, mit falschen Informationen in eine der POC-Gesellschaften gelockt worden zu sein“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Es wird von Seiten unserer Mandanten, denen eine Beteiligung an der POC Proven Oil Canada als attraktive Kapitalanlage empfohlen wurde, angezweifelt, ob die in Aussicht gestellte Rendite tatsächlich zu erwirtschaften war.“
Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen liegen bereits zahlreiche Anfragen besorgter Anleger vor, die erst jetzt gemerkt haben, auf welche Risiken sie sich mit der vermeintlich sicheren und attraktiven Kapitalanlage eingelassen haben. „Von finanziellen Risiken, die sogar bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können, haben viele der von uns bereits vertretenen Anleger zum Zeitpunkt der Geschäftsabschlüsse nichts gewusst“, so Rechtsanwalt Dr. Greger.
Anleger, denen es ähnlich geht und die vermuten, über die wahren Risiken nicht vollumfänglich aufgeklärt worden zu sein, sollten sich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden, um eventuell bestehende Schadensersatzan-sprüche überprüfen zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München
089 2370848-0
089 2370848-11
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de
Standort Wien
Heiligenstädter Lände 29 /2. OG
1190 Wien
+43 1 361 44 1180
+43 1 361 44 1182
kanzlei-wien@ dr-greger.at