Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

08.11.2017

Postbank-Übernahme durch Deutsche Bank AG

Nachzahlungsansprüche ehemaliger Postbank-Aktionäre gegenüber der Deutschen Bank AG werden gerichtlich stattgegeben!

Die 2. Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln hat mit Urteil vom 20.10.2017 den Nachbesserungsanspruch der ehemaligen Postbank-Aktionäre, die im Jahr 2010 das freiwillige Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG in Höhe einer Abfindungszahlung in Höhe von 25,- EUR je Postbank-Aktie angenommen haben, bestätigt. Zwischenzeitlich liegen die vollständigen und sehr ausführlichen Entscheidungsgründe vor. Demnach stehen nur denjenigen Aktionären, die das freiwillige Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG angenommen haben, Nachzahlungsansprüche in Höhe von 32,25 EUR je Aktie zuzüglich Zinsen zu.  Das Landgericht Köln bestätigt die Rechtsauffassung, wonach die „angemessene Gegenleistung“ im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots 57,25 EUR je Postbank-Aktie betragen hätte. Wörtlich führt das Landgericht Köln dazu aus:

„Die angemessene Gegenleistung für die von den Klägern im Rahmen des freiwilligen Angebots veräußerten Postbank-Aktien beträgt EUR 57,25 je Postbank-Aktie. Aufgrund der von der Beklagten bereits gezahlten EUR 25,00 je Aktie beträgt die Differenz zur angemessenen Gegenleistung EUR 32,25 je Aktie. Insofern sind die Zahlungsansprüche der Kläger, die das freiwillige Übernahmeangebot der Beklagten angenommen haben, begründet.“

Das Gericht bestätigt damit, dass die Deutsche Bank AG bereits mit der zwischen ihr und der Deutschen Post AG, als Muttergesellschaft der Postbank AG,  abgeschlossenen Vereinbarung vom 12. September 2008 die Kontrolle über die Postbank AG erlangt hat. Die Kontrolle über die Postbank AG hat die Deutsche Bank AG nach Ansicht der für das Verfahren zuständigen Richter selbst dann erlangt, wenn sie durch die Vereinbarung noch nicht unmittelbar mindestens 30% der Stimmrechte an der Postbank erworben hat, da ihr aufgrund diverser Vereinbarungen mit der Deutschen Post AG deren Postbank-Stimmrechte zugerechnet werden können. Das Gericht stellt dazu fest: 

„Die technischen Klauseln dienten nicht ausschließlich der Sicherung des Status quo bzw. der bereits schuldrechtlich erworbenen Minderheitsbeteiligung, sondern sie ermöglichten der Beklagten eine vorzeitige Ausübung der Stimmrechte aus der beabsichtigten Übernahme der Mehrheit der Postbank-Aktien.“   

Auch wenn das klagestattgebende Urteil gegen die Deutsche Bank AG noch nicht rechtskräftig ist, sollten ehemalige Postbank-Aktionäre, die im Jahr 2010 das freiwillige Übernahmeangebot in Höhe von 25,- EUR angenommen haben, nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger jetzt unverzüglich handeln. Das Landgericht Köln hat bereits in seinem Urteil ausgeführt, dass derartige Nachzahlungsansprüche zum 31.12.2017 zu verjähren drohen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Postbank-Aktionären eine kostenfreie Registrierungsmöglichkeit auf deren Homepage an (https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger), um zu diesem Thema kurzfristig weitere kostenlose  Informationen zur weiteren Vorgehensweise zu erhalten.

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