Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

25.08.2014

P & P Investmentgesellschaft mbH

Die erst 2014 gegründete P & P Investmentgesellschaft mbH versprach ihren Anlegern in ihren Verkaufsunterlagen einen geplanten Erlös von bis zu 45%, mindestens sei jedoch ein Erlös von 15% des investierten Kapitals zu erreichen. Nun kamen Anlegern erste Zweifel an der Anlage und sie beauftragten die Kanzlei Dr. Greger & Collegen mit der Überprüfung der von der P & P Investmentgesellschaft mbH angebotenen Anlagen.

Eine erste Prüfung hat ergeben, dass diese Zweifel durchaus angebracht sind. Bei den hier eingewobenen Anlegergeldern handelt es sich um eine der hochriskantesten Anlageformen des gesetzlich nicht geregelten „Grauen Kapitalmarktes“, um ein sogenanntes partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Nachrang. Das heißt, die Ansprüche des Anlegers aus seiner Investition sind erst nach denen aller anderen Gläubiger fällig. Nach Information der Kanzlei Dr. Greger & Collegen kannten viele Anleger die tatsächlichen Risiken nicht, die mit der Investition in ein solches partiarisches Darlehen verbunden sind. Die Verkaufsunterlagen dürften nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in einigen wesentlichen Punkten nur unzureichend über die tatsächlichen Risiken aufklären. Dies hat Anleger möglicherweise dazu verleitet, dem Unternehmen ein partiarisches Darlehen zu geben. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche auf Seiten der Anlagegläubiger gegen die handelnden Personen. In Betracht kommt auch eine Haftung der verantwortlichen Gesellschaften, der Treuhänder, des Prüfungsausschusses und der Mittelverwendungskontrolleurin. 

Parallelfälle lassen zudem befürchten, dass die Anleger über die Risiken von partiarischen Darlehen vorab auch von ihrem Anlageberater  nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, insbesondere über das Risiko eines Totalverlustes. Oftmals werden partiarische Darlehen auch als geeignetes Produkt zur Altersvorsorge empfohlen. Hier bestehen mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht  gegen Ihren Anlageberater. Dies hätte den Vorteil, dass weitere Anspruchsgegner für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen, um individuell überprüfen zu lassen, ob und auf welche Weise möglichst viel des investierten Kapitals gerettet werden kann.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in ähnlichen Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät Anlegern, die in die P & P Investmentgesellschaft investiert haben, dazu, sich möglichst zeitnah juristisch beraten zu lassen und ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.

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