Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

28.08.2019

P&R-"Altanleger“ erhalten überraschend Post vom P&R-Insolvenzverwalter

Rückforderungsansprüche stehen im Raum

Mit aktuellem Schreiben vom 26.08.2019 wendet sich der P&R-Insolvenzverwalter nun auch an diejenigen P&R-Anleger, die zum Zeitpunkt der vorläufigen Insolvenzeröffnung der vier P&R-Vertriebsgesellschaften im März 2018 nicht mehr mit den P&R-Containervertriebsgesellschaften „P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH“, „P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH“, „P&R Transport-Container GmbH“ sowie der „P&R Container Leasing GmbH“ in Geschäftsbeziehung standen.

Grund hierfür sind möglicherweise bestehende Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters. Für den Fall, dass dem Insolvenzverwalter Anfechtungsansprüche zustehen sollten, würde dieser nicht nur von den aktuellen P&R-Anlegern, sondern auch von zahlreichen „Altanlegern“ in der Vergangenheit erhaltene Auszahlungen zurückverlangen. Dies würde nicht nur frühere Mietauszahlungen betreffen, sondern auch von P&R geleistete Rückzahlungen auf Container. 

Rechtsanwalt Dr. Greger, der auch Mitglied der P&R-Gläubigerausschüsse ist, empfiehlt, die vorgelegten Hemmungsvereinbarungen nicht ungeprüft zu unterzeichnen und die erhaltenen Schreiben zur Prüfung und weiteren Abwicklung an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits mehr als 1.000 Gläubiger in diesen Verfahren vertritt, zu übersenden.

P&R-"Altanleger", die eine Überprüfung der Hemmungsvereinbarung und weitere Informationen hierzu wünschen, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "P&R-Hemmungsvereinbarung" auf der Internetseite

www.dr-greger.de/kontakt/ 

bzw. unter der E-Mail-Adresse

container@remove-this.dr-greger.de

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