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P&R-"Altanleger“ erhalten überraschend Post vom P&R-Insolvenzverwalter
Mit aktuellem Schreiben vom 26.08.2019 wendet sich der P&R-Insolvenzverwalter nun auch an diejenigen P&R-Anleger, die zum Zeitpunkt der vorläufigen Insolvenzeröffnung der vier P&R-Vertriebsgesellschaften im März 2018 nicht mehr mit den P&R-Containervertriebsgesellschaften „P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH“, „P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH“, „P&R Transport-Container GmbH“ sowie der „P&R Container Leasing GmbH“ in Geschäftsbeziehung standen.
Grund hierfür sind möglicherweise bestehende Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters. Für den Fall, dass dem Insolvenzverwalter Anfechtungsansprüche zustehen sollten, würde dieser nicht nur von den aktuellen P&R-Anlegern, sondern auch von zahlreichen „Altanlegern“ in der Vergangenheit erhaltene Auszahlungen zurückverlangen. Dies würde nicht nur frühere Mietauszahlungen betreffen, sondern auch von P&R geleistete Rückzahlungen auf Container.
Rechtsanwalt Dr. Greger, der auch Mitglied der P&R-Gläubigerausschüsse ist, empfiehlt, die vorgelegten Hemmungsvereinbarungen nicht ungeprüft zu unterzeichnen und die erhaltenen Schreiben zur Prüfung und weiteren Abwicklung an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits mehr als 1.000 Gläubiger in diesen Verfahren vertritt, zu übersenden.
P&R-"Altanleger", die eine Überprüfung der Hemmungsvereinbarung und weitere Informationen hierzu wünschen, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "P&R-Hemmungsvereinbarung" auf der Internetseite
www.dr-greger.de/kontakt/
bzw. unter der E-Mail-Adresse
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