Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

14.12.2018

P&R Container

Schadensersatzmöglichkeiten gegen Berater u. Vermittler prüfen lassen!

Die Insolvenzverfahren der vier insolventen P&R-Vertriebsgesellschaften werden voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern. Erste Abschlagszahlungen wurden durch den Insolvenzverwalter für das Jahr 2020 angekündigt. Wie hoch bei den jeweiligen Gesellschaften die Insolvenzquote ausfallen wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht seriös vorausgesagt werden. Dennoch ist eines sicher: die betroffenen Anleger werden trotz der intensiven Bemühungen des Insolvenzverwalters hohe finanzielle Verluste erleiden. Zahlreiche Anleger stellen sich die Frage, was parallel zu den derzeit laufenden Insolvenzverfahren unternommen werden kann, um die investierten Beträge möglichst vollständig zurück zu erhalten. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der Mitglied aller vier P&R-Gläubigerausschüsse ist und mit seiner Kanzlei bereits eine Vielzahl betroffener Anleger sowohl in den Insolvenzverfahren als auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vertritt, weist darauf hin, dass diejenigen P&R-Anleger, denen die Investition in Container von Anlageberatern oder Banken als sicheres Direktinvestment empfohlen wurde, nicht versäumen sollten, ihre im Einzelfall in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche gegen Berater und/oder Vermittler anwaltlich überprüfen zu lassen. „Auffällig oft wurden im Rahmen der Beratungsgespräche die bestehenden Risiken derartiger Investitionen entweder überhaupt nicht angesprochen oder in der Weise verharmlosend dargestellt, dass dafür entsprechende Absicherungsmaßnahmen getroffen seien, so dass nichts geschehen könne“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. Dies hat mit einer ordnungsgemäßen Aufklärung nichts zu tun. Nur weil P&R in der Vergangenheit über viele Jahrzehnte hinweg pünktlich die versprochenen Auszahlungen geleistet hat, bedeutet dies nicht, dass das Geld „einfach, ertragreich und sicher“ in Sachwerte in Form von Containern investiert ist, wie dies im Werbeslogan der P&R-Gesellschaften dargestellt wurde. 

Betroffene P&R-Anleger können unter

https://www.dr-greger.de/kontakt/

schnell, einfach und kostenlos mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Kontakt aufnehmen, um weitere Informationen zu den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu erhalten. 

Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen sind auch per E-Mail unter container@remove-this.dr-greger.de erreichbar.

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