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P&R-Gründer Heinz Roth insolvent
München/Regensburg, 13.03.2019 - Im Anlegerskandal rund um die insolventen P&R-Containerfirmen ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 06.03.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen ihres Gründers und langjährigen Geschäftsführers Heinz Roth eröffnet worden. Die Gläubiger des insolventen Firmengründers wurden durch das Gericht aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.04.2019 (!) zur Insolvenztabelle anzumelden. Gleichzeitig wurde der Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt, der am 23.05.2019 in München stattfindet.
An der späteren Verteilung der Insolvenzmasse des Herrn Heinz Roth nehmen nur diejenigen Anleger teil, die ihre Forderung rechtssicher und rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Zudem ist es wichtig neben dieser Anmeldung als Grund auch das deliktische Verhalten des Herrn Heinz Roth in geeigneter Weise zu begründen. Anleger die ihre Forderung nicht anmelden werden bei der Verteilung des Vermögens nicht berücksichtigt.
Die genaue Höhe des Vermögens des Herrn Heinz Roth steht noch nicht fest. Aus Sicht von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Mitglied aller P&R-Gläubigerausschüsse Dr. Stephan Greger bedarf es hier intensiver Recherchen um alles vorhandene Vermögen für die geschädigten Anleger ausfindig zu machen und zu verwerten. Durch die Forderungsanmeldung wird auch die Verjährung gehemmt, so Rechtsanwalt Dr. Greger.
Bei der am 23.05.2019 stattfindenden Gläubigerversammlung wird Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger anwesend sein um dort die Interessen der P&R-Anleger zu vertreten. Anleger, die vertreten werden wollen, beziehungsweise nicht selbst anwesend sein können, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "Roth-Insolvenz" auf der Internetseite
bzw. unter der E-Mail-Adresse
bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.
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