Aktuelles
Pro Ventus GmbH:
Wie der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aus laufenden Mandaten bekannt wurde, wurde am 10.08.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Ventus GmbH eröffnet. Das Unternehmen wurde erst kurz zuvor von der BaFin zur Rückabwicklung des betriebenen Silberhandels verpflichtet, weil es sich dabei um ein unerlaubtes Einlagengeschäft gehandelt hatte.
Für die betroffenen Anleger stellt sich nunmehr die Frage, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um das von ihnen investierte Kapital möglichst vollständig zurückzuerhalten. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen kommt hier insbesondere ein Vorgehen gegen den Geschäftsführer der Pro Ventus GmbH, Herrn Frank Schwarzkopf, in Betracht. Dieser war als Geschäftsführer für den unrechtmäßigen Silber An- und Verkauf verantwortlich. Weil das Betreiben eines unerlaubten Einlagengeschäfts einen Straftatbestand darstellt, kommen auch Ansprüche gegen den Geschäftsführer persönlich in Betracht. Denn in diesen Fällen ist die beschränkte Haftung der GmbH, die den Geschäftsführer vor einer Haftung gegenüber Dritten schützen soll, durchbrochen.
Gleichzeitig sind - alternativ oder parallel hierzu - auch Ansprüche gegen den jeweiligen Berater vorstellbar. Diese könnten ihre Plausibilitätsprüfungspflicht verletzt haben, denn das Geschäftsmodell der Pro Ventus GmbH war schon aufgrund des bereits deutlich überteuerten Verkaufs des Silbers sehr fragwürdig. Welche Möglichkeit im Einzelfall sinnvoll ist, sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden. Nicht jede Beratungssituation war gleich, weshalb die individuellen Umstände hier eine zentrale Rolle spielen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ 2013 in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Anleger der Pro Ventus GmbH vertritt, empfiehlt betroffenen Gläubigern, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden und prüfen zu lassen, welche Vorgehensweise im konkreten Einzelfall zielführend ist.
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